Arzthaftungsprozess: Wie ein Patientenprotokoll Ihre Erfolgschancen erhöht

Rechtsstreitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten werden häufig sehr emotional geführt – und können sich über Jahre hinziehen. Die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts ist daher unabdingbar. Doch auch die Betroffenen selbst können einen wichtigen Beitrag zum Erfolg ihrer Klage leisten.

Wenn es darum geht, einen Geschehensablauf im Nachhinein zu rekonstruieren, variieren die Darstellungen der Beteiligten oft deutlich. Das gilt auch und gerade im Arzthaftungsprozess.

Während Ärztinnen und Ärzte jedoch gehalten sind, jeden Behandlungsfall akribisch zu dokumentieren, trifft Patienten keine solche Pflicht. Das kann vor Gericht ein Nachteil sein. Denn je länger das Erlebte zurückliegt, desto schwieriger ist es oft, sich an wichtige Details zu erinnern.

Wer argwöhnt, von seinem Arzt falsch behandelt worden zu sein, sollte daher nicht nur die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen, sondern zeitnah ein Gedächtnisprotokoll der Geschehnisse anfertigen.  Ein solches Papier erleichtert es dem Anwalt, das Verfahren vorzubereiten und erhöht die Chancen auf einen vorteilhaften Ausgang.

Schreiben, was war

Das Gedächtnisprotokoll sollte möglichst ausführlich sein und die eigene Wahrnehmung des Patienten oder der Patientin sowie etwaige Auffälligkeiten beim Behandlungsablauf dokumentieren.  Wichtig ist es zudem, das Behandlungsgesehen in Praxis oder Klinik chronologisch darzustellen und die Aussagen der behandelnden Personen möglichst genau wiederzugeben.

Zudem sollte das Gedächtnisprotokoll die folgenden Fragen beantworten:

  • Wegen welcher Symptome haben Sie den Arzt oder die Ärztin konsultiert?
  • Wer hat Sie als erstes untersucht? Kennen Sie den Namen und die Qualifikation des oder der Betreffenden?  Haben Sie ihm oder ihr ihre Beschwerden geschildert? Wenn ja: Gibt es dafür Zeugen (Familienmitglieder, Bettnachbarn, Ärzte, Pfleger, etc.)
  • Welche Maßnahmen hat der Behandler ergriffen, um Ihnen zu helfen?
  • Wie hat sich Ihr Zustand während der Behandlung entwickelt? Gab es neue Beschwerden, haben sich Schmerzen verschlimmert? Gibt es für diese Entwicklung Zeugen und wenn ja, wen?
  • Wie ist die weitere Behandlung verlaufen? Wurden weitere Ärzte hinzugezogen? Welche Behandlungen wurden eingeleitet – mit welchem Erfolg
  • Wie geht es Ihnen heute? Haben Sie noch immer Beschwerden oder sogar bleibende Schäden davongetragen, die sie auf die (fehlerhafte) Behandlung zurückführen?

Richtiges Vorgehen bei Geburtsfehlern

Besonders schwere Folgen haben Behandlungsfehler oder Versäumnisse des ärztlichen und nichtärztlichen Personals während einer Geburt. Um die Verantwortlichen bei Geburtsschäden in Anspruch zu nehmen, sollte das Gedächtnisprotokoll der Eltern auch die folgenden Fragen beantworten.

  • Wie ist die Schwangerschaft bis zur Geburt verlaufen?
  • Wenn es Probleme gab: Welche waren es?
  • Wann stellte sich die Schwangere im Krankenhaus vor? Was passierte dort?
  • Wer hat die erste Untersuchung durchgeführt und was wurde der Schwangeren im Nachgang mitgeteilt?
  • Wer war bei der Geburt anwesend?
  • Gab es Besonderheiten während der Geburt (Veränderung der Herztöne des Kindes, Stocken oder Stillstand des Geburtsvorganges, schwere Blutungen?)
  • Wie hat das Personal im Kreißsaal auf diese Besonderheiten reagiert? An welche Aussagen der Hebammen, Geburtshelfer, Ärzte und Ärztinnen erinnern sie sich? Gibt es für diese Aussagen Zeugen?
  • Was hat wer getan, um das Kind zur Welt zu bringen?
  • Wurde die Schwangere über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts informiert und wenn ja, wann und durch wen?
  • Wie verlief die Behandlung des Kindes nach der Geburt? Wie geht es ihm heute?
  • Welche Einschränkungen hat das Kind aufgrund seiner Behinderung?
  • Wie hat sich der Alltag der Eltern durch die Behinderung verändert?

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Wie die Aussichten in Ihrem konkreten Fall stehen, kann Rechtsanwalt Jürgen Wahl als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht gut beurteilen.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Hanau, dann kontaktieren Sie ihn unter der Telefonnummer 06181 / 70333-20 oder per E-Mail unter recht@arzthaftung-hanau.de