Was ist ein Behandlungsfehler?

Nach § 630a BGB ist der Behandler (Arzt, Zahnart, Krankenhaus, Therapeut etc.) verpflichtet, die Behandlung „nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemeinen anerkannten fachlichen Standards“ durchzuführen. Mit anderen Worten: Er hat die Behandlung de lege artis („nach der Regeln der Kunst“) zu erbringen. Ein Abweichen von der Lege-Artis-Regel ist nur nach umfassender Aufklärung der Patienten zulässig, wobei die abweichende Behandlung medizinisch vertretbar sein muss.

Doch wie ist dieser „allgemein anerkannte fachliche Standard“ definiert?

Der Bundesgerichtshof führt hierzu lapidar aus: „Jeder Arzt muss aber diejenigen Maßnahmen ergreifen, die in der gegebenen Situation von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachgebietes vorausgesetzt und erwarten werden.“ (BGH, NJW 2000, 2737) Dabei geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die zugrunde zu legenden „medizinischen Maßstäbe“ in abstrakt-genereller Weise als „Stand der Wissenschaft“, „Regeln der ärztlichen Kunst“ oder auch kurz „medizinischer Standard“ beschrieben werden. Darunter verstehe man konkret denjenigen Behandlungsstandard, den – aus Ex-ante-Sicht – ein besonnener und gewissenhafter Arzt dem Patienten in der zu beurteilenden Behandlungssituation bietet, also ein zum Behandlungszeitpunkt in der ärztlichen Praxis bewährtes, nach naturwissenschaftlicher Erkenntnis gesichertes, allgemein anerkanntes und für notwendig erachtetes Verhalten. Der Facharztstandard ist damit nicht abschließend definiert. Vielmehr obliegt es der Beurteilung im Einzelfall, den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Forschung zu ermitteln. Hierbei wird üblicherweise auf Behandlungsrichtlinien und Leitlinien zurückgegriffen. Auch medizinische Fachliteratur (wie z. B. Lehrbücher oder Aufätze) kann als Quellen des medizinischen Fachstandards herangezogen werden.

Weicht der Arzt von diesem Behandlungsstandard ohne nachvollziehbare medizinische Gründe ab, so ist von einem Behandlungsfehler auszugehen.

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