Behandlungsfehler, Diagnoseirrtum, Aufklärungsfehler: Wann Ärzte haften

Auch Ärzte machen Fehler und müssen dafür geradestehen. Die wichtigsten Fallgruppen, in denen Patienten Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen können.
Menschen sind keine Maschinen, die man einfach reparieren kann. Jeder Körper ist anders – und reagiert oft unberechenbar auf eine Behandlung. Eine alte Ärzteweisheit besagt denn auch: Es gibt nichts, was es in der Medizin nicht gibt. Aus diesem Grund schulden Heilberufler ihren Patienten keinen konkreten Heilerfolg, sondern nur eine Behandlung, die zum Zeitpunkt ihrer Ausführung den anerkannten fachlichen Standard genügt.
Die Behandlung des Arztes umfasst dabei mehrere Schritte:

  • die Diagnose,
  • die eigentliche Behandlung und
  • die Nachsorge.

Die Pflichten des Arztes setzen jedoch noch früher an. Er muss seine Patienten bereits im Vorfeld der Behandlung über die geplanten Maßnahmen, ihre Chancen und Risiken aufklären und sich deren Einwilligung in die Behandlung geben lassen.
Unterläuft einem Arzt bei einem dieser Schritte ein Fehler und entsteht daraus ein Schaden, hat der Patient einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ärztliche Behandlungsfehler liegen immer dann vor, wenn eine Abweichung zu den anerkannten Regeln der Wissenschaft zu beklagen ist. Ein solches Fehlverhalten kann sowohl in einem aktiven Tun als auch in einem Unterlassen bestehen. Ein Arzt, der eine gebotene medizinische Behandlung nicht durchführt haftet daher ebenso wie ein Mediziner, der bei einer gebotenen Behandlung gegen die geltenden Regeln der Wissenschaft verstößt.
Der Bundesgerichtshof verlangt von Ärzten zudem, dass sie „grundsätzlich diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden“ (BGH, Az. VIZR 321/98).

Wann liegt ein Diagnosefehler vor?

Patienten können nicht nur Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn bei der Therapie an sich etwas schief geht, sondern auch, wenn der Arzt es unterlässt, einen medizinisch gebotenen Befund zu erheben oder auf Basis eines Bundes eine unzutreffende oder verspätete Diagnose stellt.
Allerdings folgt aus einem solchen Fehler meist auch eine fehlerhafte Behandlung, so dass die Abgrenzung in der Praxis oft Probleme bereitet. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arzthaftung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte auch in komplexen Fallkonstellationen zu wahren.

Welche Folgen hat eine unzureichende Aufklärung?

Ein Arzt, der einen Patienten behandelt, ohne dass dieser seine Einwilligung dazu gegeben hat, begeht eine Körperverletzung – und muss dafür haften. Mehr noch: Damit ein Patient wirksam in eine Behandlung einwilligen kann, muss er genau wissen, worauf er sich einlässt und die Erfolgsaussichten sowie mögliche negativen Folgen der Behandlung kennen. Fehlt es daran, weil der Arzt ihn nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt hat, ist die Einwilligung unwirksam. Selbst eine fehlerfreie Behandlung kann dann Haftungsansprüche auslösen.