Abfindungsvergleich im Arzthaftungsrecht: Warum die vermeintlich einfache Lösung oft riskant ist

Schnell und ohne langwierige Streitereien Recht bekommen? Diese Aussicht kann für Opfer von Behandlungsfehlern verlockend sein. Doch wer vorschnell einem Vergleich zustimmt, verzichtet oft auf sehr viel Geld.

Patienten, die ihren Arzt (oder ein Krankenhaus) wegen eines Behandlungsfehlers verklagen, brauchen oft viel Zeit – und gute Nerven. Nicht nur sind sie in der Regel dazu verpflichtet, den Ärztepfusch und dessen negative Folgen auf ihre Gesundheit zu beweisen. Meist müssen sie sich auch mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Ärztin auseinandersetzen. Und die wird in der Regel alles tun, um Geld zu sparen.

Für viele Betroffene ist es daher erst einmal verlockend, wenn die Gegenseite einen Vergleich anbietet. Im Wesentlichen ist das ein Vertrag, bei dem sich der Arzt (oder dessen Versicherung) verpflichtet, dem Patienten einen gewissen Geldbetrag zu bezahlen. Die Gegenleistung des Geschädigten besteht meist darin, in Zukunft keine weiteren Forderungen zu erheben.

Und genau darin liegt aber das Problem.

Denn in den meisten Fällen geht es den Versicherungen vor allem darum, ihren eigenen Schaden zu begrenzen. Zum Beispiel dadurch, dass sei für etwaige Spätschäden in der Zukunft nicht mehr aufkommen müssen.

Versicherungen sind keine Menschenfreunde

Wer also damit liebäugelt, einen solchen Kompromiss einzugehen, sollte sich in keinem Fall drängen lassen, etwa, „weil das Angebot sonst vom Tisch ist.“ Außerdem ist jedem Patienten zu raten, sich in einer solchen Konstellation von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Behandlungsfehler beraten zu lassen.

Ist etwa noch unklar, wie hoch der mögliche Schadenersatzanspruch sein wird, weil die genauen Folgen des Behandlungsfehlers weiter offen sind, ist eine erfolgreiche Verhandlung ausgeschlossen. Zudem ist immer davon auszugehen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Vergleichssumme bietet, die die tatsächlich erzielbaren Beträge unterschreitet.

Wer also die Abgeltung aller Ansprüche zugunsten einer sofortigen Abfindung verkauft, macht in der Regel ein schlechtes Geschäft.
Zudem besteht bei einem vorschnell geschlossenen Vergleich immer die Gefahr, das wichtige Ansprüche übersehen werden. Wer unter Zeitdruck einen Abfindungsvergleich unterschreibt, riskiert zudem Ärger mit dem Finanzamt, weil Zahlungen für einzelne Schadenspositionen zum Teil versteuert werden müssen.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizinrecht:

Eine Abfindungslösung kann sinnvoll sein, wenn der Schaden feststeht und auch die Ärzte keine außergewöhnlichen künftigen Risiken mehr befürchten. Vor der Unterzeichnung einer Abfindungserklärung sollten Betroffene aber in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Haben Sie Fragen?

Wie die Aussichten in Ihrem konkreten Fall stehen, kann Rechtsanwalt Jürgen Wahl als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht gut beurteilen.
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