Nur geringe Anforderungen an Aufklärung bei Impfung gegen Schweinegrippe
Anhaltspunkte für Behandlungsfehler? Wann der Arzt den Patienten informieren muss
Mitteilungspflicht bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Wenn der Arzt den Verdacht hat, dass es bei einem Patienten zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, dann muss er ihm das in der Regel mitteilen. Ob der Arzt einen eigenen Fehler oder den Behandlungsfehler eines anderen Arztes für möglich hält, ist dafür gleichgültig. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um einen leichten oder einen groben Behandlungsfehler handelt, solange dieser gesundheitliche Folgen hat.