Warum auch in Deutschland bald Schmerzensgelder in Millionenhöhe denkbar sind

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes hat sich zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Behandlungsfehlern geäußert. Seine Aussagen sind für betroffene Patienten und deren Rechtsanwälte gleichermaßen bedeutsam.

Während es in der privaten Unfallversicherung durch die sogenannte Gliedertaxe sehr klare Vorgaben gibt, wieviel Geld zum Beispiel ein verlorenes Bein oder der Verlust des Sehvermögens wert ist, ist die Bemessung von Schmerzensgeld im Arzthaftungsprozess nach wie vor eine komplexe Angelegenheit.
Grundsätzlich gilt: Wer durch den Fehler eines Arztes oder einer Ärztin gesundheitliche Schäden erleidet, hat Anspruch auf ein Schmerzensgeld „in angemessener Höhe“.  Dieses Schmerzensgeld, dass den Ersatz sogenannter „immaterieller Schäden“ bezweckt, hat einerseits eine Genugtuungsfunktion für den Patienten, soll aber auch einen Ausgleich für das erlittene Leid bewirken.

Wann es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten

Welche Summen im konkreten Einzelfall angemessen sind, liegt im Ermessen des Gerichts. Faktoren, die den Betrag beeinflussen, sind zum Beispiel die Art und die Schwere der Verletzung, die Dauer des Genesungsprozesses sowie die Frage, ob Dauerschäden, berufliche Beeinträchtigungen, Entstellungen, Behinderungen oder psychische Beeinträchtigungen entstanden sind.

Während in anderen Ländern zum Teil schon für vergleichsweise kleine Schäden horrende Summen fließen, ist in Deutschland ein Anspruch auf Schmerzensgeld ausgeschlossen, wenn nur geringfügigen Verletzungen im Raum stehen.

Doch wann übersteigt eine Verletzung das Maß des Geringfügigen? Und besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, Schmerzensgeld in siebenstelliger Höhe zu erstreiten?

Die Summen für Schmerzensgeld in Deutschland steigen

Diese Fragen hat vor Kurzem der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Richter am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm, Joachim Lüblinghoff, in einem Interview beantwortet. Dabei hat er klargestellt, dass Schmerzensgeld auch dazu dient, einem Menschen, der schwerwiegende Schäden durch einen Behandlungsfehler davongetragen hat, trotzdem ein (möglichst) erfülltes Leben zu ermöglichen.

Besonders hohe Summen fallen entsprechend bei Geburtsschadensfällen an. Hier müsse man „das Leben des Kindes über einen Zeitraum von 70 oder 80 Jahren finanzieren.“ Das Kind selbst habe vom Schmerzensgeld zwar oft keinen direkten Nutzen.  Man könne es aber den Eltern zur Verfügung stellen, „damit sie Zeit haben für das Kind, ihm etwas Gutes tun können und nicht darauf achten müssen, das tägliche Brot zu verdienen.“

Um dieses Ziel zu erreichen geht Lüblinghoff davon aus, dass beim reinen Schmerzensgeld auch in Deutschland bald die Grenze von einer Million Euro geknackt wird (Rekordschmerzensgeld).

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Wie die Aussichten in Ihrem konkreten Fall stehen, kann Rechtsanwalt Jürgen Wahl als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht gut beurteilen.
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