Behandlungsfehlerstatistik: Mindestens 75 Tote allein im vergangenen Jahr
Die Antwort auf die Frage, wie viele Behandlungsfehler Ärzten in Deutschland Jahr für Jahr unterlaufen, hängt stark davon ab, wen man fragt. Valide Zahlen lassen sich sowohl aus den Statistiken der Bundesärztekammer, sowie aus Versicherungsberichten oder Veröffentlichungen Medizinischen Dienstes ableiten. Letzterer hat gerade seine Statistik über Behandlungsfehler für 2023 veröffentlicht: Demnach bestätigten die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr 3.160 Behandlungsfehler, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. In 75 Fällen führte ein Fehler zum Tod eines Patienten.
Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Diensts im Jahr 2023 demnach 12.438 Patientenbeschwerden und Verdachtsfällen über mögliche Behandlungsfehler nach. 71,1 Prozent der Verdachtsfälle bewahrheiteten sich zwar nicht. In etwa jedem vierten Fall lag jedoch ein Behandlungsfehler vor, der beim Patienten auch einen Gesundheitsschaden verursachte.
Warum Zahlen wohl nicht der Realität entsprechen
Während Ärztevertreter vor diesem Hintergrund stets darauf verweisen, dass folgenreiche Behandlungsfehler in Deutschland ein Risiko im Promillebereich darstellen, betonen Patientenschützer immer wieder, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist, als die offiziellen Statistiken glauben machen. Sie dürften Recht haben.
So ist zum Beispiel davon auszugehen, dass viele Patienten gar nicht erkennen, wenn ihr Arzt einen Fehler begangen hat, so dass solche Fälle nicht in der Statistik auftauchen. Gleiches gilt in Konstellationen, in denen ein ärztlicher Fehler als schicksalhafter Verlauf einer Krankheit eingestuft wird. Doch auch die Furcht vor einem womöglich langwierigen Rechtsstreit mit Ärzten oder Krankenhäusern hält Patienten mitunter davon ab, einen vermuteten Behandlungsfehler zu melden. Das muss sich ändern, findet Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizinrecht in Hanau. Denn wenn sich ein Behandlungsfehler nachweisen lässt, stehen dem betroffene Patient oder die betroffene Patientin Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Diese Ansprüche sollte niemand verschenken.
Richtiges Vorgehen beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler
Damit ein Arzt für einen Fehler bei der Diagnose, Therapie oder Aufklärung eines Patienten haftet, müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss dem Patienten gerade durch die Abweichung vom sogenannten Facharztstandard ein gesundheitlicher Schaden entstanden sein. Zudem muss der Behandler fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Die Beweislast hierfür trägt im Normalfall der Patient. „In bestimmten Fällen, vor allem bei groben Behandlungsfehlern, wird die Beweislast allerdings umgekehrt“, sagt Rechtsanwalt Jürgen Wahl. Dann muss der Arzt nachweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat oder dass sein Fehler zumindest nicht für den Gesundheitsschaden des Patienten verantwortlich war.
Sie haben den Verdacht, von Ihrem Arzt fehlerhaft behandelt worden zu sein? Die Kanzlei Wahl steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setzt Ihre Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.
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Wie die Aussichten in Ihrem konkreten Fall stehen, kann Rechtsanwalt Jürgen Wahl als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht gut beurteilen.
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