Fehldiagnose: Wie Patienten ihre Rechte wahren
Bevor ein Arzt mit seiner Behandlung beginnen kann, muss der den Patienten untersuchen und eine Diagnose stellen. Dieser Vorgang erfolgt in deutschen Praxen und Kliniken millionenfach. Tag für Tag. Doch was, wenn gerade in dieser frühen Phase etwas schief geht?
Grundsätzlich spricht man immer dann von einer Fehldiagnose, wenn ein Arzt oder eine Ärztin Befunde nicht richtig interpretiert bzw. bei der Diagnosestellung die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Ein solcher Fehler kann vielfältige Auswirkungen haben: Denkbar ist es zum Beispiel, dass der Arzt eine Krankheit übersieht oder die Beschwerden falsch einschätzt. Ein Beispiel: Schmerzen im linken Arm werden als Verspannung abgetan, obwohl in Wirklichkeit ein Herzinfarkt vorliegt.
Denkbar ist es aber auch, dass ein Patient, der kerngesund ist, sich plötzlich mit einer unwahren Diagnose konfrontiert sieht – etwa, weil eine harmlose Zyste als Tumor interpretiert wird.
Welche Folgen haben falsche Diagnosen für den Patienten?
Eine falsche Diagnose kann weitreichende Konsequenzen haben.
Wird eine Krankheit übersehen, unterbleibt dadurch meist eine notwendige Behandlung und zwar zumindest so lange, bis der Fehler bemerkt wird. Die gesundheitlichen Folgen sind oft gravierend und können im Extremfall lebensbedrohlich werden.
Geht der Arzt hingegen irrtümlich von einem nicht existenten Krankheitsbild aus, sieht sich der Patient unnötigen und oft belastenden Therapien ausgesetzt. Das kann sowohl körperliche als auch psychischen Folgen haben. Hinzu kommen vielfach wirtschaftliche Probleme, zum Beispiel dann, wenn der Patient wegen der Behandlung nicht mehr arbeiten kann und Verdienstausfälle hinnehmen muss.
Welche Ansprüche haben Patienten, die Opfer einer Fehldiagnose geworden sind?
Bei schweren gesundheitlichen Folgeschäden können sie zudem die Übernahme der Kosten für Pflegepersonal oder Haushaltshilfen verlangen. Gleiches gilt für den behindertengerechten Umbau von Haus bzw. Wohnung.
Wer muss eine Fehldiagnose beweisen?
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Patienten, dem Arzt oder der Ärztin nachzuweisen, dass er oder sie mit der falschen Diagnose den fachärztlichen Standard verletzt hat und damit ursächlich für den Schaden geworden ist. Dafür ist in der Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich.
Sinnvoll kann es aber auch sein, beim Verdacht einer Fehldiagnose zeitnah eine Zweitmeinung einzuholen. Darauf haben Patienten in Deutschland ein Recht. Mehrkosten entstehen in der Regel nicht.
Das rät der Fachanwalt für Medizinrecht:
Wenn Sie vermuten, Opfer eines Diagnosefehlers zu sein, kann es helfen, sich möglichst früh an einen spezialisierten Anwalt wenden. Er kann Sie nicht nur beim weiteren Vorgehen unterstützen, sondern übernimmt auch die Kommunikation mit dem Arzt oder der Klinik und organisiert etwaige Sachverständige. Sinnvoll ist es in vielen Fällen zudem, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen und den Ablauf des Gesprächs mit dem Behandler möglichst detailliert festzuhalten. Ein solches Schriftstück kann in einem etwaige Arzthaftungsprozess eine entscheidende Rolle spielen.
Suchen Sie rechtliche Hilfe durch einen Anwalt bei einer Fehldiagnose?
Wie die Aussichten in Ihrem konkreten Fall stehen, kann Rechtsanwalt Jürgen Wahl als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht gut beurteilen.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Hanau, dann kontaktieren Sie ihn unter der Telefonnummer 06181 / 70333-20 oder per E-Mail unter recht@arzthaftung-hanau.de