Behandlungsfehler Beispiele

12 Beispiele medizinischer Behandlungsfehler

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlicht am:

13. August 2026

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn bei einer medizinischen Behandlung gegen den erforderlichen fachlichen Standard verstoßen wird und dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht.
  • Behandlungsfehler können in vielen Bereichen auftreten, etwa bei Diagnostik, Operationen, Medikamentengabe, Nachsorge oder organisatorischen Abläufen.
  • Nicht jede Komplikation oder erfolglose Behandlung ist automatisch ein Behandlungsfehler, entscheidend ist immer die konkrete medizinische Situation.
  • Auch eine unzureichende Aufklärung über Risiken oder echte Behandlungsalternativen kann im Arzthaftungsrecht von Bedeutung sein.
  • Für mögliche Ansprüche muss grundsätzlich geklärt werden, ob eine Pflichtverletzung vorlag und diese für den entstandenen Schaden ursächlich war.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt, Krankenhaus oder anderer Behandelnder gegen den erforderlichen medizinischen Standard verstößt und Ihnen dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht. Nach § 630a BGB muss die Behandlung grundsätzlich den zum Behandlungszeitpunkt geltenden allgemein anerkannten fachlichen Standards entsprechen.

Fehler können in jeder Phase der Behandlung auftreten, etwa bei der Diagnose, der Auswahl der Therapie, einer Operation, der Medikamentenverordnung oder der Nachsorge.

Beispiel 1: Eine notwendige Untersuchung wird nicht durchgeführt

Ein Patient kommt mit starken Brustschmerzen, Atemnot und Schwindel in eine Arztpraxis oder Notaufnahme. Trotz dieser Beschwerden werden keine weiterführenden Untersuchungen veranlasst. Wenige Stunden später erleidet der Patient einen schweren Herzinfarkt.

In einem solchen Fall kann ein Befunderhebungsfehler vorliegen. Damit ist gemeint, dass medizinisch notwendige Untersuchungen oder Befunde gar nicht erst erhoben werden. Der Fehler liegt also nicht in der falschen Bewertung eines vorhandenen Befundes, sondern darin, dass die erforderliche Diagnostik unterbleibt.

Weitere Beispiele sind eine unterlassene Bildgebung bei neurologischen Ausfallerscheinungen, eine fehlende Röntgen- oder CT-Untersuchung nach einem Unfall oder die unterlassene Abklärung auffälliger Laborwerte.

Für betroffene Patienten kann ein Befunderhebungsfehler auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche eine wichtige Rolle spielen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können die besonderen Beweislastregeln des § 630h BGB zu Beweiserleichterungen führen.

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Beispiel 2: Krebs wird trotz auffälliger Befunde zu spät erkannt

Eine Patientin bemerkt einen auffälligen Knoten. Obwohl eine erste Untersuchung stattfindet und verdächtige Befunde vorliegen, werden notwendige weitere diagnostische Maßnahmen nicht eingeleitet. Monate später wird eine Krebserkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium festgestellt.

In solchen Fällen ist zu unterscheiden:

Wurden notwendige Untersuchungen gar nicht durchgeführt, kann ein Befunderhebungsfehler vorliegen. Wurden hingegen alle erforderlichen Befunde erhoben, aber medizinisch unvertretbar falsch bewertet, kommt ein Diagnosefehler in Betracht.

Entscheidend ist anschließend, ob die Erkrankung bei korrektem Vorgehen früher hätte erkannt werden können und welchen Einfluss eine rechtzeitige Diagnose auf den weiteren Krankheitsverlauf gehabt hätte.

Gerade bei einer verspäteten Krebsdiagnose kann diese Frage komplex sein. Häufig ist ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich, um zu klären, ob eine frühere Diagnose beispielsweise die Behandlungsmöglichkeiten, den Therapieumfang, die Prognose oder die Überlebenschancen verändert hätte.

Beispiel 3: Ein Knochenbruch wird auf dem Röntgenbild übersehen

Ein Patient stürzt und wird wegen starker Schmerzen untersucht. Die notwendigen Röntgenaufnahmen werden angefertigt, der vorhandene Knochenbruch wird jedoch nicht erkannt. Der Patient wird ohne entsprechende Behandlung nach Hause geschickt.

In diesem Fall kann ein Diagnosefehler vorliegen. Allerdings führt nicht jede falsche Diagnose automatisch zu einer Haftung. Medizinische Befunde können mehrdeutig sein und unterschiedliche Bewertungen zulassen.

Relevant kann ein Diagnosefehler insbesondere dann werden, wenn eindeutige Befunde übersehen werden oder deren Bewertung aus medizinischer Sicht nicht mehr vertretbar ist.

Der Unterschied zum Befunderhebungsfehler liegt damit vor allem darin, dass die erforderliche Untersuchung durchgeführt wurde: Das Untersuchungsergebnis liegt vor, wird jedoch falsch bewertet. Bei einem Befunderhebungsfehler wird die notwendige Untersuchung dagegen gar nicht erst vorgenommen.

Beispiel 4: Ein Medikament wird falsch dosiert

Arten von Behandlungsfehlern

Eine Patientin erhält ein Medikament in erheblich zu hoher Dosierung und erleidet dadurch schwere Nebenwirkungen oder Organschäden. In einem solchen Fall kann ein Behandlungsfehler bei der Arzneimitteltherapie vorliegen.

Mögliche Fehler sind neben einer falschen Dosierung beispielsweise die Verordnung eines ungeeigneten Medikaments, die Nichtbeachtung einer bekannten Allergie, gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder die Fortsetzung einer Medikation trotz eindeutiger Gegenanzeigen.

Auch notwendige Kontrollen spielen eine wichtige Rolle. Müssen bei einem Medikament beispielsweise regelmäßig Labor- oder Blutwerte kontrolliert werden und unterbleiben diese Untersuchungen, kann bei einem dadurch verursachten Gesundheitsschaden ebenfalls ein Behandlungsfehler vorliegen.

Allerdings gilt auch hier: Eine Nebenwirkung allein beweist noch keinen Behandlungsfehler. Entscheidend ist immer, ob die medizinische Behandlung im konkreten Fall den erforderlichen fachlichen Standards entsprochen hat.

Beispiel 5: Verwechslung eines Medikaments im Krankenhaus

Ein Patient erhält im Krankenhaus aufgrund einer Verwechslung ein Medikament, das eigentlich für einen anderen Patienten bestimmt war. Dadurch kommt es zu einer schweren gesundheitlichen Reaktion.

Ein solcher Vorfall kann nicht nur auf einen individuellen Fehler, sondern auch auf ein Organisationsproblem im Krankenhaus hindeuten. Krankenhäuser müssen ihre Abläufe so organisieren, dass vermeidbare Gefahren für Patienten möglichst ausgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere sichere Prozesse bei der Medikamentenausgabe, der Patientenidentifikation, der Operationsvorbereitung und der Weitergabe wichtiger Informationen.

Für betroffene Patienten kann dabei § 630h Abs. 1 BGB von Bedeutung sein. Verwirklicht sich ein Risiko, das von der Behandlungsseite vollständig beherrschbar war, sieht das Gesetz eine besondere Vermutungsregel zugunsten des Patienten vor.

Beispiel 6: Operation an der falschen Körperseite

Bei OP Nerv verletzt Schadensersatz

Vor einer geplanten Operation wird die betroffene Körperseite verwechselt und der Eingriff am falschen Körperteil durchgeführt. Dieses seltene, aber schwerwiegende Beispiel zeigt, welche Bedeutung sichere Organisations- und Kontrollabläufe im Krankenhaus haben.

Ähnliche Fehler können entstehen, wenn Patienten verwechselt, Operationsunterlagen falsch zugeordnet oder wichtige medizinische Informationen zwischen den beteiligten Personen nicht ausreichend weitergegeben werden.

Bei der rechtlichen Bewertung ist insbesondere zu prüfen, wie es zu der Verwechslung kommen konnte und welche Kontrollmechanismen vorgesehen waren oder hätten vorgesehen sein müssen. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob ein Organisations- oder Behandlungsfehler vorliegt.

Beispiel 7: Operationsmaterial bleibt im Körper zurück

Nach einer Operation leidet ein Patient unter anhaltenden Schmerzen und Entzündungen. Später stellt sich heraus, dass versehentlich Operationsmaterial im Körper zurückgeblieben ist.

Ein solcher Fall kann auf einen Behandlungs- oder Organisationsfehler hindeuten. Entscheidend ist jedoch auch hier eine genaue Prüfung des konkreten Ablaufs.

Dabei kommt es unter anderem darauf an, welcher Gegenstand zurückgeblieben ist, wie die Operation organisiert und durchgeführt wurde und ob die vorgesehenen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen eingehalten wurden. Diese Umstände sind für die Beurteilung möglicher Haftungsansprüche von wesentlicher Bedeutung.

Beispiel 8: Ein Nerv wird während einer Operation vermeidbar verletzt

Nach einer Operation treten Lähmungserscheinungen oder dauerhafte Nervenschmerzen auf. Der Verdacht liegt nahe, dass während des Eingriffs ein Nerv verletzt wurde. Doch eine solche Komplikation bedeutet nicht automatisch, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.

Je nach Eingriff kann eine Nervenverletzung zu den bekannten Operationsrisiken gehören, die sich auch bei fachgerechter Durchführung nicht vollständig vermeiden lassen.

Anders kann die Situation aussehen, wenn der Nerv beispielsweise durch eine fehlerhafte Operationstechnik oder ein anderes Vorgehen verletzt wurde, das nicht dem fachärztlichen Standard entsprach. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Patient vor dem Eingriff ordnungsgemäß über das entsprechende Risiko aufgeklärt wurde.

Beispiel 9: Unzureichende Aufklärung über Operationsrisiken

Ärztliche Aufklärungspflicht

Ein Patient willigt in eine Operation ein, wurde zuvor jedoch nicht über ein für seine Entscheidung wesentliches Risiko informiert. Später tritt genau dieses Risiko ein. In diesem Fall kann ein Aufklärungsfehler vorliegen.

Nach § 630e BGB müssen Patienten grundsätzlich über die wesentlichen Umstände eines Eingriffs aufgeklärt werden. Dazu gehören insbesondere Art und Durchführung der Behandlung, mögliche Folgen und Risiken sowie Notwendigkeit, Dringlichkeit und Erfolgsaussichten. Die Aufklärung muss rechtzeitig und für den Patienten verständlich erfolgen.

Da für einen medizinischen Eingriff grundsätzlich eine wirksame Einwilligung erforderlich ist (§ 630d BGB), kann auch ein technisch fehlerfrei durchgeführter Eingriff haftungsrechtliche Folgen haben, wenn die notwendige Aufklärung zuvor nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Welche Risiken konkret erläutert werden müssen und wie umfangreich die Aufklärung sein muss, hängt dabei vom jeweiligen Eingriff und seiner Bedeutung für die Entscheidung des Patienten ab.

Beispiel 10: Keine Aufklärung über echte Behandlungsalternativen

Oberärztin Behandlungsfehler

Einem Patienten wird zu einer bestimmten Operation geraten. Gleichzeitig besteht eine medizinisch ebenfalls geeignete Behandlungsmethode, die sich hinsichtlich Belastungen, Risiken oder Heilungschancen wesentlich unterscheidet. Wird der Patient über diese Alternative nicht informiert, kann ein Aufklärungsfehler vorliegen.

Die Aufklärung soll sicherstellen, dass Sie selbstbestimmt über Ihre Behandlung entscheiden können. Dafür benötigen Sie eine ausreichende Informationsgrundlage, insbesondere dann, wenn unterschiedliche medizinische Vorgehensweisen ernsthaft in Betracht kommen.

Ob im konkreten Fall über eine Behandlungsalternative hätte aufgeklärt werden müssen, hängt von den jeweiligen medizinischen Umständen ab. Entscheidend ist unter anderem, ob tatsächlich eine gleichermaßen geeignete Alternative mit wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen bestand.

Beispiel 11: Patient wird nach einer Operation zu früh entlassen

Nach einer Operation zeigt ein Patient auffällige Symptome wie Fieber, starke Schmerzen oder ungewöhnliche Kreislaufprobleme. Trotzdem wird er ohne weitere Abklärung aus dem Krankenhaus entlassen. Kurz darauf tritt eine schwere Komplikation auf.

In einem solchen Fall kann ein Fehler bei der Nachsorge vorliegen. Denn die ärztliche Verantwortung endet nicht mit dem Abschluss der Operation. Auch notwendige postoperative Kontrollen und eine angemessene Reaktion auf erkennbare Warnzeichen gehören zur medizinischen Behandlung.

Werden auffällige Symptome nicht ausreichend abgeklärt oder erforderliche Untersuchungen unterlassen, kann je nach Situation beispielsweise ein Befunderhebungs- oder Therapiefehler vorliegen.

Beispiel 12: Eine Infektion wird nach einer Operation nicht rechtzeitig behandelt

Nach einer Operation zeigt die Wunde zunehmende Rötungen, Schwellungen und Schmerzen. Diese Beschwerden werden über mehrere Tage nicht ausreichend abgeklärt. Später entwickelt sich eine schwere Infektion.

Eine postoperative Infektion bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Infektionen können auch dann auftreten, wenn die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden.

Entscheidend ist daher, ob die notwendigen Hygienestandards beachtet wurden und ob auf erkennbare Anzeichen einer Infektion rechtzeitig und angemessen reagiert wurde. Werden auffällige Symptome nicht abgeklärt oder notwendige diagnostische Maßnahmen verspätet eingeleitet, kann darin ein eigenständiger Behandlungsfehler liegen.

Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Lassen Sie Ihren Fall prüfen

Jürgen Wahl

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