
Gegen falsche Diagnose vorgehen
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlicht am:
13. August 2026
Teilen:
Das Wichtigste in Kürze
- Eine falsche Diagnose führt nicht automatisch zu einer Haftung des Arztes, entscheidend ist, ob ein haftungsrelevanter Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vorliegt.
- Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen grundsätzlich in Betracht, wenn durch den Behandlungsfehler ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist.
- Wer gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchte, muss grundsätzlich den Behandlungsfehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang nachweisen.
- Bei groben Behandlungsfehlern und bestimmten Befunderhebungsfehlern können jedoch Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten greifen.
- Für die Beurteilung möglicher Ansprüche sind insbesondere die Behandlungsunterlagen, die medizinische Bewertung des Falls und die Verjährungsfristen relevant.
Gegen falsche Diagnose vorgehen: Welche Rechte haben Patienten bei einem Diagnosefehler?
Eine falsche Diagnose kann für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Wird eine Erkrankung zu spät erkannt, mit einer anderen Krankheit verwechselt oder trotz vorhandener Anzeichen nicht diagnostiziert, kann wichtige Zeit für die richtige Behandlung verloren gehen. Dadurch kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern, eine notwendige Therapie verzögern oder sogar eine unnötige und belastende Behandlung durchgeführt werden.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat, entstehen schnell viele Fragen: Handelt es sich tatsächlich um einen ärztlichen Fehler? Reicht eine objektiv falsche Diagnose aus, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen? Wie können Sie den Diagnosefehler nachweisen? Welche medizinischen Unterlagen benötigen Sie und welche Bedeutung hat ein Gutachten? Hinzu kommt die Frage, wie lange Sie Zeit haben, mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Entscheidend ist dabei: Nicht jede Diagnose, die sich später als falsch herausstellt, begründet automatisch eine Haftung des behandelnden Arztes. Das Arzthaftungsrecht unterscheidet insbesondere zwischen einem bloßen Diagnoseirrtum und einem rechtlich relevanten Diagnose- oder Befunderhebungsfehler. Ein Befunderhebungsfehler liegt dabei vereinfacht gesagt vor, wenn medizinisch gebotene Untersuchungen oder Befunde nicht erhoben werden. Möchten Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen, kommt es deshalb auf die konkreten Umstände Ihrer Behandlung an.
Wann liegt eine falsche Diagnose vor?
Eine falsche Diagnose liegt zunächst dann vor, wenn ein Arzt einen bestehenden Gesundheitszustand medizinisch unzutreffend beurteilt. Dabei kann sich der Fehler auf unterschiedliche Weise zeigen.
So kann eine tatsächlich vorhandene Erkrankung vollständig übersehen oder mit einer anderen Krankheit verwechselt werden. Ebenso ist es möglich, dass der Arzt zwar die richtige Erkrankung erkennt, deren Schweregrad jedoch falsch einschätzt oder wichtige Warnzeichen für eine akute Verschlechterung nicht berücksichtigt.
Typische Beispiele für eine falsche Diagnose sind:
Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten, ist jedoch eine wichtige Unterscheidung zu beachten: Allein die Tatsache, dass sich eine Diagnose im Nachhinein als falsch herausstellt, reicht für eine Haftung des Arztes nicht aus. Für die rechtliche Beurteilung muss vielmehr geprüft werden, wie es zu der Fehldiagnose gekommen ist und ob dem behandelnden Arzt dabei ein haftungsrechtlich relevanter Fehler vorzuwerfen ist.
Diagnosefehler oder Befunderhebungsfehler?

Wenn Sie wegen einer falschen Diagnose gegen einen Arzt vorgehen möchten, ist zunächst entscheidend, warum die Erkrankung nicht oder nicht richtig erkannt wurde. Im Arzthaftungsrecht wird insbesondere zwischen einem Diagnosefehler und einem Befunderhebungsfehler unterschieden. Diese Abgrenzung kann später auch für die Beweisführung von großer Bedeutung sein.
Diagnosefehler
Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn die erforderlichen Befunde zwar erhoben wurden, der Arzt diese jedoch falsch bewertet und deshalb zu einer unzutreffenden Diagnose gelangt.
Beispiel: Eine Röntgenaufnahme wurde fachgerecht angefertigt und zeigt erkennbare Veränderungen. Der behandelnde Arzt bewertet die Aufnahme jedoch als unauffällig und übersieht dadurch eine Erkrankung.
Eine solche Fehleinschätzung führt nicht automatisch zu einer Haftung. Entscheidend ist unter anderem, wie eindeutig der vorhandene Befund war und ob die ärztliche Interpretation noch innerhalb eines medizinisch vertretbaren Beurteilungsspielraums lag.
Befunderhebungsfehler
Anders ist die Situation, wenn ein medizinisch erforderlicher Befund überhaupt nicht erhoben wurde. Ein Befunderhebungsfehler kann beispielsweise vorliegen, wenn aufgrund der Beschwerden eine bestimmte Laboruntersuchung, Bildgebung, Kontrolluntersuchung oder fachärztliche Abklärung medizinisch geboten gewesen wäre, der Arzt diese aber nicht veranlasst hat.
Beispiel: Ein Patient berichtet über typische Warnsymptome einer schweren Erkrankung. Nach dem medizinischen Standard wäre eine weiterführende Untersuchung erforderlich gewesen. Der Arzt führt diese nicht durch und schickt den Patienten ohne weitere Diagnostik nach Hause.
Die Unterscheidung zwischen Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler ist für Patienten besonders wichtig, wenn sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten. Denn sie kann erhebliche Auswirkungen darauf haben, was im Streitfall bewiesen werden muss.
Wann kann wegen einer falschen Diagnose Schadensersatz verlangt werden?

Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen und Schadensersatz verlangen möchten, müssen grundsätzlich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist nicht allein, dass die ursprüngliche Diagnose falsch war. Die Fehldiagnose muss vielmehr zu einem konkreten Schaden geführt haben.
Im Kern müssen folgende Voraussetzungen zusammenkommen:
Das bedeutet:
Hat ein Arzt eine Erkrankung zunächst falsch eingeordnet, wurde die richtige Diagnose jedoch unmittelbar danach gestellt und hatte die kurze Verzögerung weder gesundheitliche noch wirtschaftliche Folgen, fehlt es möglicherweise an einem ersatzfähigen Schaden.
Anders kann die Situation beurteilt werden, wenn die Fehl- oder Spätdiagnose konkrete Folgen für Ihre Gesundheit oder Ihre wirtschaftliche Situation hatte.
Dazu können beispielsweise gehören:
Für einen Schadensersatzanspruch ist dabei der Zusammenhang zwischen dem ärztlichen Fehler und dem eingetretenen Schaden von zentraler Bedeutung. Es muss also grundsätzlich geklärt werden, welche gesundheitlichen Folgen gerade auf die fehlerhafte oder verspätete Diagnose zurückzuführen sind.
Wer muss den Diagnosefehler beweisen?
Die Beweisführung gehört zu den zentralen und zugleich schwierigsten Fragen im Arzthaftungsrecht. Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten, müssen Sie als Patient grundsätzlich darlegen und beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorlag, Ihnen ein Gesundheitsschaden entstanden ist und dieser Schaden durch den ärztlichen Fehler verursacht wurde.
Gerade der Nachweis dieses ursächlichen Zusammenhangs kann bei einer verspäteten Diagnose schwierig sein.
Solche medizinischen Zusammenhänge lassen sich in der Regel nicht allein anhand der Behandlungsunterlagen beurteilen. Häufig ist medizinischer Sachverstand erforderlich, um zu klären, ob ein Fehler vorlag und welche gesundheitlichen Folgen dieser tatsächlich hatte.
Patienten müssen jedoch nicht in jeder Situation sämtliche Zusammenhänge ohne Erleichterungen beweisen. Das Gesetz sieht für bestimmte Konstellationen wichtige Beweiserleichterungen vor. Diese können insbesondere bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern und unter bestimmten Voraussetzungen bei unterlassenen medizinisch gebotenen Befunderhebungen eine entscheidende Rolle spielen.
Welche Rolle spielt ein Anwalt für Arzthaftungsrecht?

Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten, müssen medizinische und rechtliche Fragen gemeinsam betrachtet werden. Genau hier setzen wir an: Wir prüfen, ob die Behandlung dem damaligen medizinischen Standard entsprach, notwendige Untersuchungen durchgeführt wurden und ein Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vorliegen kann.
Darüber hinaus klären wir, welche Beweiserleichterungen in Betracht kommen, gegen wen mögliche Ansprüche bestehen und welche Schäden geltend gemacht werden können. Auch die Frage, ob ein medizinisches Gutachten erforderlich ist und wann eine Verjährung droht, beziehen wir in die Prüfung ein.
Für unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht ist daher nicht allein entscheidend, ob eine Diagnose falsch war. Wir prüfen insbesondere, was der Arzt zum damaligen Zeitpunkt hätte erkennen und veranlassen müssen und welche gesundheitlichen Folgen durch eine rechtzeitige Diagnose möglicherweise hätten verhindert werden können.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung:
Telefon: 06181 70333 20
E-Mail: recht@arzthaftung-hanau.de
FAQ














