Kosmetik-Behandlung

Rechtsanwalt Wahl vertritt Mandantin nach verpfuschter Kosmetik-Behandlung: 3000 Euro Schmerzensgeld

Ein leichtes Fresh-up vor den Feiertagen: Mit diesem Wunsch stellte [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlicht am:

19. November 2025

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Ein leichtes Fresh-up vor den Feiertagen: Mit diesem Wunsch stellte sich im Advent des Jahres 2021 bei Ihrem Hautarzt vor. Sie wolle ein bisschen frischer aus-sehen und wünsche sich eine nicht invasive Behandlung mit geringer Ausfallzeit. Extrem wichtig sei es ihr dabei, dass die Haut sich im Nachgang an die Behandlung nicht schäle. Auch Wunden und Schorfbildung wolle sie unbedingt vermeiden.

Der Arzt riet ihr zu einem Microneedling in Kombination mit Radiofrequenz. Von anderen Behandlungsmethoden riet er ausdrücklich ab, da diese mit Schorfbildung und einer längeren Ausfallzeit verbunden seien. Microneedling hingegen führe lediglich zu einer Rötung der Haut, die zudem schon innerhalb eines Tages verschwinde. Dadurch seien praktisch keine Ausfallzeiten zu befürchten. Das gewünschte Ergebnis einer Hautauffrischung werde trotzdemerreicht.

Auf mögliche Risiken des Verfahrens ging der Behandler auch nach expliziter Nachfrage der Klägerin nicht ein.

Aufgrund der Zusicherungen des Arztes vereinbarte die Patientin einen Behandlungstermin für den 06.12.2021.

„Sie brauchen keine Angst haben“

Vor Beginn der Prozedur fragte die Patientin extra noch einmal nach, ob durch die Behandlung wirklich keine Verbrennungen entstehen könnten. Daraufhin teilte der Arzt ihr wörtlich mit: „Nein, Sie brauchen keine Angst zu haben.“ Dann betäubte er die Haut mit einer dicken Schicht creme und begann mit der Behandlung.

Bereits nach kurzer Zeit klagte die Patientin über Schmerzen und fragte nach, warum es im Behandlungsraum nach verbrannter Haut rieche. Ihr Arzt beruhigte sie daraufhin mit der Antwort, dass dies alles völlig normal sei. Erst als die Patientin in einer Behandlungspause ihr Gesicht im Spiegel sah und darin schwarze und rosa Stellen sowie ein milchig-weißes Loch im verbrannten Gewebe erblickte, unterbrach der Arzt auf ihr Drängen die Behandlung und regelte die Einstellung des Gerätes herunter.

Verbrannte Haut und Narben im Gesicht

Nachdem die Klägerin die Praxis mit Schmerzen verlassen hatte, bemerkte sie, wie Wundwasser von ihren Wangen tropfte. Sie informierte darauf-hin sofort das Praxispersonal. Auch hier teilte man der Klägerin wieder mit, dass alles ganz normal sei.

Am nächsten Tag suchte die verstörte Patientin einen anderen Facharzt für Dermatologie auf. Dieser diagnostizierte Verbrennungen und überwies die Frau in ein spezialisiertes Krankenhaus.

In der Klinik teilte man der Patientin mit, dass es sieben bis zehn Tage dauern würde, bis sich die Wunden im Gesicht wieder geschlossen hätten Zudem werde die Haut etwa 28 Tage brauchen, um sich zu erneuern. Ihr wurde geraten, möglichst für zwölf Monate Sonne zu meiden. Zudem informierte man die Patientin über die Gefahr eine Narbenbildung und bot ihr für diesen Fall eine Narbenbehandlung an.

Gericht schafft Klarheit

Als die Patientin ihren Arzt mit diesen Aussagen konfrontierte, entschuldigte sich dieser zwar, wies aber den Vorwurfeines Behandlungsfehlers vehement von sich. Zwischenzeitlich wurde die Patientin mit Antibiotika behandelt und trug einen dicken Verband.

Aus Scham über ihr Aussehen verbrachte sie fast die gesamte Weihnachtszeit 2021 zurückgezogen und alleine. Der Heilungsprozess war qualvoll und langwierig. Am Ende trug die Patientin zudem Narben von der Behandlung davon.

Vertreten durch Rechtsanwalt Jürgen Wahl nahm sie den Arzt wegen einer grob fehlerhaften Behandlung und gravierenden Aufklärungsmängeln in Anspruch. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Frankfurt sprach ihr 3000 Euro Schmerzensgeld zu (Az.  29046 C 335/24). Zudem muss der Arzt das Honorar für die Microneedling-Behandlung erstatten und für die zusätzlichen Behandlungskosten der Frau im Nachgang an den Behandlungsfehler aufkommen

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