
9-jähriges Mädchen verliert Eierstock nach Arztfehler im Klinikum Hanau
Eine in mehrfacher Hinsicht fehlerhafte Behandlung bestätigte das Landgericht Hanau [...]
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlicht am:
27. November 2025
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Eine in mehrfacher Hinsicht fehlerhafte Behandlung bestätigte das Landgericht Hanau den Ärzten des Klinikums Hanau mit Urteil 4 O 770/24 vom 29.10.2025.
Nachdem ihre neunjährige Tochter unter Schmerzen im rechten Unterbauch klagte, suchten die Eltern mit ihrem Kind zunächst den ärztlichen Bereitschaftsdienst auf, der das Kind zur weiteren Abklärung an das Klinikum Hanau verwies. Dort wurden die Eltern mit ihrem Kind am frühen Nachmittag in der Notaufnahme des Kinderklinikums vorstellig. Obwohl es dem Kind zunehmend schlechter ging, ließ man die junge Patientin über mehrere Stunden warten, bis sie schließlich um 23:26 Uhr erstmals einem Arzt vorgestellt wurde.
Da die Ursache der Beschwerden nicht gefunden werden konnte, wurde das Kind stationär aufgenommen. Es folgten umfangreiche Untersuchungen, bei denen zwar alle möglichen Erkrankungen in Betracht gezogen wurden, an eine naheliegende Ovarialtorsion indes dachten die behandelnden Ärzte nicht. Zwar war im Rahmen einer Sonographie der rechte Eierstock nicht darstellbar, dies veranlasste den behandelnden Arzt jedoch nicht zu weiterer Diagnostik. Der Beklagten sei vorzuwerfen, dass bei der durchgeführten Sonographie nicht nach einer Ovarialtorsion gesucht worden sei. Nach medizinischem Standard müsse bei allen Mädchen mit Unterbauchschmerzen, vor allem bei akut einsetzender Symptomatik, immer an eine Ovarialtorsion gedacht werden und diese ausgeschlossen werden, da diese einen Notfall darstelle, wie zum Beispiel eine Hodentorsion. Das Gericht beurteilte die unterlassene sonographische Darstellung der Ovarien als klaren Verstoß gegen die Leitlinien.
Dies gelte im Falle der Klägerin umso mehr, so das Landgericht, da diese das typische Alter für eine Ovarialtorsion hatte und zudem eine hierzu passende klinische Symptomatik und einen klinischen Verlauf, nämlich akut einsetzende, einseitige, sehr heftige Unterbauchschmerzen in Verbindung mit Erbrechen. Ohnehin sei die Sonographie bereits zu einem recht späten Zeitpunkt erst durchgeführt worden. Es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine die Ovarien umfassende Ultraschalluntersuchung einen reaktionspflichtigen Befund ergeben hätte, so das Gericht.
Darüber hinaus warf das Landgericht dem Klinikum vor, dass auch eine weitergehende Diagnostik nicht erfolgt sei. „Nachvollziehbare Differentialdiagnosen, welche die Beschwerden der Klägerin hätten erklären können, bestanden zu diesem Zeitpunkt nicht“, so das Landgericht. Mit anderen Worten: Alle wesentlichen sonst in Frage kommenden Diagnosen waren durch die Ärzte bereits ausgeschlossen worden – auf das Naheliegende (eine Ovarialtorsion (Eierstockverdrehung)) kamen sie nicht.
Bei gleichbleibendem Zustand der Patientin hätte daher, so das Gericht, spätestens am Vormittag des darauffolgenden Tages eine erneute Diagnostik, nämlich ein Ultraschall des Bauchraumes bei gefüllter Blase, erfolgen müssen. Eine plausible Erklärung für die Symptomatik der Patientin war nämlich immer noch nicht gefunden.
Da es sich bei einer Ovarialtorsion um einen Notfall handelt, hätte dann umgehend eine Laparoskopie mit Detorquierung des Ovars durchgeführt werden müssen, so der vom Gericht bestellte Sachverständige. Es hätten dann gute Chancen bestanden den Eierstock zu retten. Der Gutachter führte aus, dass in einem Zeitfenster von 6 bis 12 Stunden moderate Chancen für eine Ovarerhaltung bestanden, die sich nach 12 bis 24 Stunden jedoch deutlich verschlechterten.
Das Gericht sah in dem Unterlassen der Ärzte des Klinikums einen groben Behandlungsfehler, der schwere Folgen nach sich zog. Das Klinikum habe es unterlassen, den medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben, was aus objektiver Sicht schlicht unverständlich erscheine. In Folge dieses Behandlungsfehlers musste das Kind nicht nur über Tage unter massiven kolikartigen Schmerzen leiden, sodass sich das Kind vor Schmerz übergeben musste, sie verlor auch einen Eierstock. Aufgrund der unterlassenen Befunderhebung im Klinikum Hanau musste dieser im Rahmen einer Ovarektomie entfernt werden.
Das Landgericht sprach der minderjährigen Patientin daher ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zu und verurteilte das Klinikum, der Patientin alle künftigen Schäden zu ersetzen, die dieser aus der Fehlbehandlung im Klinikum Hanau in Zukunft noch entstehen werden.














