Zahnbehandlung

Kanzlei Wahl erstreitet Schmerzensgeld nach fehlerhafter Zahnbehandlung

Große Zahnbehandlungen geht niemand gerne an. Wenn es jedoch faktisch [...]

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlicht am:

19. November 2025

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Große Zahnbehandlungen geht niemand gerne an. Wenn es jedoch faktisch um eine Totalsanierung des Gebisses geht, sollte der behandelnde Zahnarzt mit ganz besonderer Sorgfalt arbeiten. Dass das nicht immer der Fall ist, belegt der Fall, mit dem sich die Rechtsanwälte der Kanzlei Jürgen Wahl in Offenbach vor Kurzem beschäftigen.

Dentales Großprojekt

Weil sie zahlreiche Kronen und Brücken im Ober- als auch im Unter-kiefer benötigt, suchte eine Frau ein zahnärztlichen MVZ auf. Der behandelnde Zahnarzt erstellte einen Heil- und Kostenplan für umfassende Behandlungen: Zwölf Zähne sollten jeweils überkront werden. Bei weiteren vier Zähnen sollte die Versorgung des Lückengebisses durch Brücken oder Prothesen erfolgen.

Die Behandlung begann am 19. Mai 2023, eine Woche später setzte der Zahnarzt ein Provisorium ein. Weitere zehn Tage später erfolgt dessen neuerliche Anpassung.

Dieser Termin markierte zugleich den Beginn einer langen Leidensgeschichte für die Patientin.

Monatelange Schmerzen

Die Frau stellte sich in den folgenden Wochen immer wieder mit erheblichen Schmerzen in der Praxis vor. Der Zahnarzt setzte daraufhin die angefertigten Kronen erst vorläufig und wenig später auch fest ein. Die Schmerzen der Patientin ließen dadurch jedoch nicht nach, sondern verschlimmerten sich sogar. Zudem umfassten sie inzwischen sowohl den Ober- als auch den Unterkiefer.

Auch die folgenden fünf Nachbesserungsversuche, die sich über mehrere Wochen erstreckten, schafften es nicht, der Frau die Schmerzen zu nehmen. Sie zog daher einen Gutachter ihre gesetzliche Krankenkasse hinzu. Er kam zu erschreckenden Ergebnissen:

Die Kronenränder waren jeweils überstehend und unterfahrbar. Teils waren die Kronen auch undicht und damit nicht sauber zu halten. Auch war Keramikverblendung abgeplatzt.

Das Zahnfleisch im Bereich aller behandelten Zähne war daher extrem angegriffen, so dass der Sachverständige zu der Einschätzung gelangte, dass nur eine komplette Neuanfertigung des Zahnersatzes die Probleme beseitigen könne.

Behandlungsfehler ist unstreitig

Angesichts dieses Befundes beauftragte Zahnarzt einen eigenen Gutachter. Doch auch er kam jedoch zu keinem anderen Ergebnis.

Die Patienten wollte ihre Zähne nun aber – aus nachvollziehbaren Gründen – von einem anderen Zahnarzt sanieren lassen und kündigte den Behandlungsvertrag mit dem MVZ. Zugleich beauftragte sie die Kanzlei Jürgen Wahl damit, ihren alten Zahnarzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Mit Erfolg.

Die Haftpflichtversicherung des Zahnarztes zahlte der Patientin anstandslos eine Summe von 7500 Euro und übernahm zudem die Anwaltskosten der Geschädigten.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizinrecht in Offenbach:

Fälle, die derartig eindeutig sind, finden sich im Medizinrecht selten. Streiten die Beteiligten, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist daher noch einmal wichtiger, sich von Anfang an fachkundig beraten zu lassen. Sie befürchten, von Ihrem Arzt oder Zahnarzt fehlerhaft behandelt worden zu sein? Sprechen Sie mich gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

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