Fachanwalt für Medizinrecht

Wir kämpfen für Ihr Recht.

Als erfahrene Rechtsanwälte im Medizinrecht stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten. Als Fachanwälte für Medizinrecht prüfen wir Ihren Fall sorgfältig und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

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Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Arzthaftung-Hanau.de

Arzthaftungsrecht: Wenn Behandlungsfehler vermutet werden

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nach einer Behandlung verschlechtert oder Zweifel an der ärztlichen Versorgung bestehen, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Das Arzthaftungsrecht regelt, wann Ärzte oder Kliniken für entstandene Schäden haften. Als Fachanwälte für Medizinrecht prüfen wir in unserer Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht, ob medizinische Standards verletzt wurden und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen den anerkannten medizinischen Standard verstoßen wird und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht.

Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler

Diagnosefehler betreffen die falsche Bewertung von Befunden. Befunderhebungsfehler liegen vor, wenn notwendige Untersuchungen unterlassen werden.

Therapiefehler und Operationsfehler

Fehler bei der Behandlung oder Durchführung eines Eingriffs können erhebliche gesundheitliche Folgen haben und Schadensersatzansprüche begründen.

Aufklärungsfehler vor medizinischen Eingriffen

Sie müssen vor einem Eingriff umfassend über Risiken und Alternativen informiert werden. Eine unzureichende Aufklärung kann die Behandlung rechtswidrig machen.

Dokumentationsmängel

Ärztliche Maßnahmen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Lücken in der Patientenakte können sich zu Ihren Gunsten auswirken.

Hygienefehler und Organisationsverschulden

Verstöße gegen Hygienevorschriften oder organisatorische Mängel können ebenfalls eine Haftung begründen, auch des Krankenhauses.

Haftung von Krankenhaus, Arzt oder mehreren Beteiligten

Wer haftet, hängt vom Einzelfall ab. Als Fachanwälte für Medizinrecht setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch und stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Ihre Rechte als Patient

Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, stehen Ihnen umfassende Rechte zu. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, welche Ansprüche sie tatsächlich geltend machen können. Als Fachanwälte für Medizinrecht klären wir Sie transparent über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

In Betracht kommt insbesondere ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser soll die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Höhe hängt vom Ausmaß der Verletzungen, der Dauer der Beschwerden und möglichen Dauerfolgen ab.

Darüber hinaus kann Ihnen Schadensersatz zustehen. Hierunter fallen sämtliche finanziellen Nachteile, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind. Dazu gehört auch der Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund der gesundheitlichen Folgen Ihrer Arbeit nicht oder nur eingeschränkt nachgehen können.

Kann der eigene Haushalt infolge der Verletzung nicht mehr selbst geführt werden, besteht unter Umständen Anspruch auf Ersatz eines sogenannten Haushaltsführungsschadens. Ebenso können notwendige Pflege- und Behandlungskosten geltend gemacht werden, soweit diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Ein zentrales Recht ist außerdem der Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte. Die Behandlungsdokumentation bildet die Grundlage jeder rechtlichen Prüfung. Wir fordern diese für Sie an und werten sie sorgfältig aus.

Wichtig sind auch die Verjährungsfristen im Arzthaftungsrecht. Ansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Fehler und der Person des Verantwortlichen Kenntnis erlangen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher entscheidend.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht begleiten wir Sie mit Erfahrung, Klarheit und Nachdruck. Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, sollten Sie Ihre Rechte prüfen lassen, wir stehen Ihnen als Fachanwälte für Medizinrecht engagiert zur Seite.

Laura Geisbauer
Jürgen Wahl

Vorgehen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Behandlung ein Fehler passiert ist, sollten Sie strukturiert und besonnen vorgehen. Als Fachanwälte für Medizinrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass keine wichtigen Ansprüche verloren gehen.

1. Erste Schritte nach dem Vorfall

Zunächst sollten Sie Ihre Beschwerden und den Behandlungsverlauf möglichst genau dokumentieren. Notieren Sie Symptome, Gespräche mit Ärzten und zeitliche Abläufe. Suchen Sie bei gesundheitlichen Problemen umgehend ärztliche Hilfe, um Folgeschäden zu vermeiden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit und Sicherheit.

2. Sicherung von Beweisen

Im Arzthaftungsrecht ist die Beweisführung entscheidend. Bewahren Sie daher sämtliche Unterlagen auf, Arztbriefe, Rezepte, Befunde oder Schriftverkehr mit der Klinik. Auch Fotos von sichtbaren Verletzungen können hilfreich sein.

Je früher Beweise gesichert werden, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche durchsetzen.

3. Anforderung und Prüfung der Patientenakte

Sie haben das Recht, Ihre vollständige Patientenakte einzusehen. Diese Dokumentation ist die Grundlage jeder rechtlichen Bewertung.

Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht fordert die Unterlagen für Sie an und prüft sorgfältig, ob sich Hinweise auf Behandlungs-, Aufklärungs- oder Dokumentationsfehler ergeben.

4. Einschaltung eines medizinischen Sachverständigen

Ob ein Verstoß gegen den medizinischen Standard vorliegt, lässt sich häufig nur durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten klären. Dieses Gutachten ist oft entscheidend für die Erfolgsaussichten Ihres Anspruchs. Wir arbeiten mit erfahrenen medizinischen Gutachtern zusammen und koordinieren die notwendigen Schritte.

5. Außergerichtliche Einigung oder Klage?

Nicht jeder Fall muss vor Gericht enden. Häufig lassen sich berechtigte Ansprüche außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik klären.

Scheitern Verhandlungen oder werden Ansprüche zurückgewiesen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Einleitung eines Klageverfahrens. Als Fachanwälte für Medizinrecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit der nötigen Durchsetzungskraft.

6. Ablauf eines Gerichtsverfahrens

Kommt es zu einer Klage, wird das Gericht in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten einholen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht über Haftung und Höhe möglicher Ansprüche.

Ein Arzthaftungsprozess ist komplex und oft langwierig. Umso wichtiger ist eine spezialisierte Vertretung. Wir stehen Ihnen als erfahrene Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht zur Seite und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, engagiert, strukturiert und zielorientiert.

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Seit Jahrzehnten stehen wir Patientinnen und Patienten zur Seite, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind. Als Fachanwälte für Medizinrecht verbinden wir juristische Präzision mit strategischem Verhandlungsgeschick und einer ehrlichen, realistischen Einschätzung Ihres Falles.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Fachanwalt für Medizinrecht unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um ärztliche Behandlungen und mögliche Behandlungsfehler. Dazu gehören die Prüfung von Diagnose-, Therapie- oder Aufklärungsfehlern sowie die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Als Fachanwälte für Medizinrecht vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht, mit klarer Strategie und realistischer Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn Ihre Behandlung nicht dem anerkannten medizinischen Standard entsprach und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Hinweise können unerklärliche Komplikationen, unterlassene Untersuchungen oder fehlende Aufklärung sein. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Sobald Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Behandlung ein Fehler passiert ist, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Frühzeitige Beratung ist wichtig, um Beweise zu sichern und Verjährungsfristen zu wahren. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht unterstützen wir Sie von Beginn an strukturiert und zielgerichtet.
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Fall und den gesetzlichen Vorgaben. Gerne informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Gebühren und mögliche Kostenträger. In einem ersten Gespräch erläutern wir Ihnen verständlich, welche finanziellen Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung, der Dauer der Beschwerden und möglichen Dauerfolgen ab. Jeder Fall wird individuell bewertet. Als Fachanwälte für Medizinrecht prüfen wir vergleichbare Entscheidungen und setzen uns dafür ein, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
Ja. Je nach Konstellation haftet nicht nur der behandelnde Arzt, sondern auch das Krankenhaus, insbesondere bei Organisations- oder Hygienefehlern oder wenn der Arzt dort angestellt ist. Wir analysieren, wer in Ihrem konkreten Fall als Anspruchsgegner in Betracht kommt und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

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