
Erfolgreicher Vergleich nach schwerer Verletzung beim EMS-Training
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlicht am:
5. Januar 2026
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Eine selbstständige Handwerksmeisterin nutzte regelmäßig EMS-Training zur Prävention beruflich bedingter Rückenbeschwerden. In einem EMS-Studio wurde ihr ohne ausreichende Einweisung ein neuer Trainingsanzug mit integrierten Elektroden zur Verfügung gestellt. Bereits während der ersten Anwendung kam es zu deutlich stärkeren Stromimpulsen als gewohnt.
Trotz eines Hinweises an die Trainerin und einer vermeintlichen Reduzierung der Intensität löste ein plötzlicher, massiver Stromimpuls einen Sturz aus. Die Mandantin erlitt dabei schwere Verletzungen, darunter einen Wirbelkörperbruch der Lendenwirbelsäule sowie eine Fraktur des rechten Handgelenks. Es folgten eine Operation, ein stationärer Krankenhausaufenthalt und eine längere Arbeitsunfähigkeit.
Im Rahmen der anwaltlichen Prüfung wurde festgestellt, dass das EMS-Studio seine vertraglichen Schutz- und Aufklärungspflichten verletzt hatte. Insbesondere fehlte eine fachgerechte Einweisung in das neue Trainingsgerät sowie eine angemessene Überwachung während des Trainings.
Nach außergerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche konnte ein Vergleich in Höhe von 16.000 Euro erzielt werden. Damit wurde die Haftung für die erlittenen materiellen und immateriellen Schäden anerkannt und der Mandantin eine schnelle, faire Entschädigung ermöglicht.














