Operation an der Hand

Erfolgreiche Durchsetzung von Schmerzensgeld nach grobem Behandlungsfehler

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlicht am:

5. Januar 2026

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Eine 33-jährige Patientin unterzog sich einer vermeintlich routinemäßigen Operation an der Hand. Statt einer Besserung kam es infolge mehrerer ärztlicher Behandlungsfehler zu schweren Komplikationen: Eine Sehne wurde durchtrennt, ein Nerv verletzt und die notwendige Nachbehandlung unterblieb. Die Folge waren starke Schmerzen, eine dauerhaft eingeschränkte Beweglichkeit der Hand sowie ein erheblicher Einschnitt in Alltag und Beruf.

Nach zwei erfolglosen Nachoperationen holte die Patientin eine fachärztliche Zweitmeinung ein. Erst dort wurden das tatsächliche Ausmaß der Sehnen- und Nervenverletzungen sowie die groben Abweichungen vom medizinischen Standard festgestellt. Die Patientin wandte sich daraufhin an einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwalt.

Der Fachanwalt ließ die Behandlungsunterlagen umfassend auswerten, holte medizinische Gutachten ein und setzte die berechtigten Ansprüche konsequent durch. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens konnte ein deutlicher Behandlungsfehler nachgewiesen werden.

Das Verfahren endete erfolgreich mit einem gerichtlichen Vergleich:

Der behandelnde Arzt verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000 Euro. Damit wurden die immateriellen und materiellen Schäden der Patientin angemessen kompensiert.

Ergebnis:

  • Anerkennung des Behandlungsfehlers

  • Spürbare finanzielle Entschädigung

  • Rechtssicherheit für die Mandantin

Diese Erfolgsgeschichte zeigt, wie wichtig spezialisierte anwaltliche Unterstützung im Arzthaftungsrecht ist – insbesondere dann, wenn medizinische Fehler gravierende gesundheitliche und persönliche Folgen haben.

Inhaltsverzeichnis
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