
Was tun bei einem Behandlungsfehler durch die Hebamme?
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlicht am:
18. Mai 2026
Teilen:
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Behandlungsfehler durch eine Hebamme kann während der Schwangerschaft, der Geburt oder im Wochenbett auftreten und schwerwiegende gesundheitliche Folgen für Mutter und Kind haben.
- Häufige Fehler betreffen unter anderem die Überwachung der Geburt, das zu späte Hinzuziehen eines Arztes oder das Übersehen von Komplikationen und Infektionen.
- Ob Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bestehen, hängt davon ab, ob ein nachweisbarer Behandlungsfehler vorliegt und dieser für den entstandenen Schaden ursächlich war.
- Für die rechtliche Prüfung spielen medizinische Unterlagen und Sachverständigengutachten häufig eine entscheidende Rolle.
- Gerade bei dauerhaften Schäden oder komplexen medizinischen Abläufen kann eine frühzeitige rechtliche Unterstützung sinnvoll sein.
Was ist ein Behandlungsfehler durch eine Hebamme?
Die Betreuung durch eine Hebamme spielt für viele Familien eine wichtige Rolle während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der Zeit danach. Werdende Eltern vertrauen darauf, dass medizinische Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt werden und Mutter sowie Kind fachgerecht betreut werden. Kommt es dabei zu Fehlern, kann dies jedoch schwerwiegende gesundheitliche und persönliche Folgen haben.
Ein Behandlungsfehler durch eine Hebamme kann in unterschiedlichen Situationen auftreten. Häufig geht es um Fehler bei der Überwachung während der Geburt, das verspätete Hinzuziehen eines Arztes, unzureichende Kontrollen im Wochenbett oder das Übersehen von Komplikationen bei Mutter oder Kind. Gerade während der Geburt müssen Entscheidungen oft schnell getroffen werden. Werden Risiken falsch eingeschätzt oder medizinische Standards nicht eingehalten, kann dies zu dauerhaften Schäden führen.
Für Betroffene ist häufig zunächst unklar, ob tatsächlich ein rechtlich relevanter Behandlungsfehler vorliegt. Viele Eltern stellen sich die Frage, ob gesundheitliche Probleme ihres Kindes oder eigene Beschwerden hätten verhindert werden können. Gleichzeitig besteht oft Unsicherheit darüber, welche Rechte bestehen und wie sich mögliche Ansprüche gegen eine Hebamme oder andere Beteiligte durchsetzen lassen.
Die rechtliche Aufarbeitung solcher Fälle ist meist komplex. Medizinische Unterlagen müssen ausgewertet und der genaue Ablauf der Behandlung nachvollzogen werden. Zudem ist entscheidend, ob ein Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem entstandenen Schaden besteht. Dabei spielen medizinische Gutachten häufig eine zentrale Rolle.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche typischen Behandlungsfehler einer Hebamme vorkommen können, welche Folgen dadurch entstehen und unter welchen Voraussetzungen Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bestehen können. Außerdem zeigen wir, wie unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht Betroffene bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung möglicher Ansprüche unterstützt.
Behandlungsfehler?
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Wir sind auf Behandlungsfehler spezialisiert und setzen uns seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Patienten ein, die durch ärztliche Fehlbehandlungen geschädigt wurden.
Typische Behandlungsfehler einer Hebamme

Hebammen begleiten Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett. Dabei tragen sie eine hohe Verantwortung für die Gesundheit von Mutter und Kind. Kommt es zu Fehlern in der Betreuung oder werden medizinische Risiken nicht rechtzeitig erkannt, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Je nach Situation können dadurch erhebliche gesundheitliche Folgen entstehen.
Fehlerhafte Einschätzung von Risiken
Eine Hebamme muss Beschwerden, Auffälligkeiten und Risikofaktoren richtig bewerten. Werden Warnzeichen falsch eingeschätzt oder ernsthafte Komplikationen übersehen, kann dies die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Besonders problematisch ist es, wenn Risiken trotz erkennbarer Symptome nicht rechtzeitig abgeklärt werden.
Zu spätes Hinzuziehen eines Arztes
Nicht jede Komplikation darf ausschließlich durch eine Hebamme betreut werden. In bestimmten Situationen muss rechtzeitig ein Arzt hinzugezogen werden. Erfolgt dies zu spät, kann ein schwerwiegender Behandlungsfehler entstehen, etwa wenn eine notwendige medizinische Behandlung verzögert wird.
Fehler bei der CTG-Überwachung
Das CTG überwacht die Herztöne des Kindes sowie die Wehentätigkeit. Auffällige Werte müssen korrekt erkannt und bewertet werden. Fehler bei der CTG-Überwachung können dazu führen, dass Sauerstoffmangel oder andere Risiken für das Kind zu spät bemerkt werden.
Unzureichende Kontrolle der Vitalwerte
Die regelmäßige Kontrolle wichtiger Vitalwerte gehört zu den grundlegenden Aufgaben einer Hebamme. Werden Veränderungen bei Blutdruck, Puls, Temperatur oder anderen Werten nicht erkannt, können gesundheitliche Komplikationen unbemerkt bleiben.
Fehlerhafte Betreuung bei Hausgeburten
Bei Hausgeburten ist eine sorgfältige Beobachtung besonders wichtig. Treten Komplikationen auf, muss schnell entschieden werden, ob eine Verlegung in ein Krankenhaus notwendig ist. Erfolgt dies zu spät oder werden Risiken unterschätzt, kann ein Behandlungsfehler der Hebamme vorliegen.
Mangelhafte Nachsorge im Wochenbett
Auch nach der Geburt übernimmt die Hebamme wichtige Aufgaben. Werden Beschwerden der Mutter oder Auffälligkeiten beim Neugeborenen nicht ausreichend kontrolliert, können gesundheitliche Probleme unentdeckt bleiben. Dies betrifft insbesondere die Nachsorge im Wochenbett.
Übersehen von Infektionen oder Blutungen
Infektionen und starke Blutungen können nach der Geburt gefährlich werden. Eine Hebamme muss entsprechende Symptome erkennen und richtig reagieren. Werden Warnzeichen übersehen oder nicht ernst genommen, kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Unvollständige Dokumentation
Eine vollständige Dokumentation der Betreuung ist wichtig, um den Verlauf der Behandlung nachvollziehen zu können. Fehlende oder ungenaue Einträge erschweren häufig die spätere Aufklärung eines möglichen Behandlungsfehlers.
Kommunikationsfehler mit Eltern oder Klinikpersonal
Eine klare Kommunikation zwischen Hebamme, Eltern und behandelnden Ärzten ist entscheidend. Werden wichtige Informationen nicht weitergegeben oder Missverständnisse nicht rechtzeitig geklärt, kann dies die medizinische Versorgung beeinträchtigen.
Folgen eines Behandlungsfehlers durch eine Hebamme
Ein Behandlungsfehler durch eine Hebamme kann schwerwiegende Folgen für Mutter und Kind haben. Werden Risiken zu spät erkannt oder notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet, können gesundheitliche Schäden entstehen. Beim Kind sind unter anderem Entwicklungsstörungen, neurologische Schäden oder andere dauerhafte Beeinträchtigungen möglich.
Auch die Mutter kann unter den Folgen eines Fehlers leiden, etwa durch Infektionen, starke Blutungen oder Komplikationen im Wochenbett. Zusätzlich entstehen häufig erhebliche psychische Belastungen für die Eltern. Viele Familien leiden noch lange unter den Folgen der belastenden Geburtssituation.
Kommt es zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden, entstehen oft hohe Folgekosten für Behandlungen, Therapien oder Pflege. In solchen Fällen kann geprüft werden, ob Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gegen die Hebamme bestehen.
Wann ein Anspruch auf Schadensersatz besteht
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Hebamme setzt voraus, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Entscheidend ist, ob die Hebamme gegen medizinische Standards verstoßen hat und die Behandlung aus fachlicher Sicht fehlerhaft war.
Betroffene müssen grundsätzlich nachweisen, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser für die eingetretenen Beschwerden oder Schäden ursächlich war. Nicht jede Komplikation während der Geburt oder im Wochenbett ist automatisch auf einen Fehler der Hebamme zurückzuführen. Häufig spielen dabei medizinische Gutachten eine wichtige Rolle. Sachverständige prüfen, ob die Betreuung fachgerecht durchgeführt wurde und ob ein Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden besteht.
Im Arzthaftungsrecht liegt die Beweislast häufig zunächst bei den Patienten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine sogenannte Beweislastumkehr eintreten, etwa bei einem groben Behandlungsfehler. Dann muss die Gegenseite nachweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler verursacht wurde.
Liegt eine Haftung der Hebamme vor, können verschiedene Ansprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere Schmerzensgeld sowie der Ersatz weiterer Schäden und Folgekosten. Möglich sind unter anderem Ansprüche auf Übernahme zukünftiger Behandlungskosten, Pflegekosten oder Verdienstausfall. In schweren Fällen können auch langfristige Unterhaltsansprüche eine Rolle spielen.
Wie ein Anwalt für Arzthaftungsrecht helfen kann

Die rechtliche Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers durch eine Hebamme ist für Betroffene oft komplex. Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht kann dabei unterstützen, den Sachverhalt rechtlich und medizinisch einzuordnen. Dazu gehört zunächst eine Einschätzung, ob Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler vorliegen und welche Ansprüche grundsätzlich infrage kommen.
Ein wichtiger Bestandteil der Prüfung ist die Auswertung medizinischer Unterlagen wie Geburtsdokumentationen, CTG-Aufzeichnungen oder Behandlungsberichte. Häufig erfolgt zusätzlich eine Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen, um mögliche Fehler und deren Folgen fachlich bewerten zu lassen.
Bestehen Ansprüche aufgrund eines Behandlungsfehlers, unterstützen wir bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld sowie weiterer Schadensersatzansprüche. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten, Pflegekosten oder Verdienstausfälle. Darüber hinaus übernehmen wir die Kommunikation und Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen und begleiten Betroffene sowohl bei außergerichtlichen Einigungen als auch in gerichtlichen Verfahren.
Gerade bei schweren oder langfristigen Schäden ist eine umfassende rechtliche Begleitung besonders wichtig, damit auch zukünftige Ansprüche und finanzielle Folgen angemessen berücksichtigt werden.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung:
Telefon: 06181 70333 20
E-Mail: recht@arzthaftung-hanau.de
FAQ














