
Amputation infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlicht am:
17. Februar 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Eine Amputation wegen einem Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn gegen den medizinischen Standard verstoßen wurde und der Verlust der Gliedmaße bei korrekter Behandlung vermeidbar gewesen wäre.
- Betroffene haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, insbesondere wenn der Behandlungsfehler und die Kausalität zur Amputation nachgewiesen werden können.
- Ein Arzthaftungsverfahren umfasst in der Regel die Prüfung der Patientenakte, medizinische Gutachten sowie eine außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.
Amputation infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Der Verlust einer Gliedmaße ist ein schwerer Einschnitt in das Leben. Noch belastender ist es, wenn sich herausstellt, dass die Amputation wegen eines Behandlungsfehlers vermeidbar gewesen wäre. In dieser Situation stehen wir Ihnen als Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht entschlossen zur Seite.
Eine Amputation infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers kommt insbesondere in Betracht bei:
Wurde der medizinische Standard nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine Klage kann finanzielle Mehrbelastungen auffangen, etwa für Prothesen, Umbauten, Verdienstausfall oder psychologische Betreuung.
Häufige Ursachen für Amputationen nach medizinischen Fehlern
Eine Amputation wegen einem Behandlungsfehler ist häufig die Folge einer Verkettung von Versäumnissen. Entscheidend ist, ob Ärztinnen, Ärzte oder Pflegepersonal den medizinischen Standard eingehalten haben. Bereits kleine Verzögerungen oder Fehleinschätzungen können gravierende und irreversible Folgen haben.
Im Folgenden finden Sie typische Ursachen, bei denen wir als Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht immer wieder tätig werden.
Durchblutungsstörungen und Gefäßerkrankungen
Werden Durchblutungsstörungen nicht rechtzeitig erkannt oder unzureichend behandelt, kann das Gewebe absterben. Unterbleibt eine notwendige Gefäßdiagnostik oder -therapie, steigt das Risiko einer vermeidbaren Amputation erheblich.
Diabetisches Fußsyndrom und Versorgungsfehler
Gerade bei Diabetes ist eine engmaschige Kontrolle zwingend erforderlich. Werden Wunden nicht fachgerecht versorgt, Infektionen übersehen oder notwendige Maßnahmen zu spät eingeleitet, kann dies zu einer Amputation infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers führen.
Infektionen und Sepsis
Unbehandelte oder falsch behandelte Infektionen können sich rasch ausbreiten. Wird eine Sepsis nicht rechtzeitig erkannt, kann die Amputation das letzte Mittel sein, obwohl bei früher Intervention oft andere Möglichkeiten bestanden hätten.
Behandlungsfehler nach Unfällen
Nach schweren Verletzungen ist eine schnelle und korrekte Versorgung entscheidend. Fehler bei der Erstversorgung, verspätete Operationen oder mangelhafte Nachsorge können den Erhalt einer Gliedmaße gefährden.
Fehler bei Operationen oder Nachoperationen
Chirurgische Fehler, Durchblutungsstörungen nach Eingriffen oder unzureichende postoperative Kontrollen können dazu führen, dass Komplikationen zu spät erkannt werden. Nicht selten endet dies in einer Amputation.
Druckgeschwüre (Dekubitus) bei Pflegefehlern
Bei pflegebedürftigen oder immobilen Patientinnen und Patienten können Druckgeschwüre entstehen. Werden diese nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, drohen schwere Infektionen mit dramatischen Folgen.
Verzögerte Notfallbehandlung
In Notfallsituationen zählt jede Minute. Wird eine akute Gefährdung, etwa eine Gefäßverengung oder schwere Infektion, nicht sofort behandelt, kann das betroffene Gewebe dauerhaft geschädigt werden.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Amputation infolge eines ärztlichen Fehlers vermeidbar gewesen wäre, prüfen wir Ihren Fall umfassend und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent durch.
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Wir sind auf Behandlungsfehler spezialisiert und setzen uns seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Patienten ein, die durch ärztliche Fehlbehandlungen geschädigt wurden.
Voraussetzungen für Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wenn Sie eine Amputation wegen einem Behandlungsfehler erlitten haben, bestehen grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Entscheidend ist jedoch, dass bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden können. Als Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht prüfen wir diese Punkte für Sie sorgfältig und strukturiert.
Nachweis des Behandlungsfehlers
Zunächst muss festgestellt werden, dass ein ärztlicher Fehler vorliegt. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen den anerkannten medizinischen Standard verstoßen wurde. Maßgeblich ist, ob eine gewissenhafte und fachgerechte Behandlung unter den gegebenen Umständen anders hätte erfolgen müssen.
Kausalität zwischen Fehler und Amputation
Nicht jeder Fehler führt automatisch zu einem Anspruch. Es muss nachgewiesen werden, dass gerade dieser Fehler ursächlich für die Amputation war. Besteht kein Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden, entfällt die Haftung.
Beweislast und Beweislastumkehr
Grundsätzlich müssen Sie als Patientin oder Patient den Behandlungsfehler und dessen Folgen beweisen. In bestimmten Fällen, etwa bei einem groben Behandlungsfehler, kann sich die Beweislast jedoch zugunsten der Geschädigten umkehren. Dann muss die Gegenseite darlegen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.
Bedeutung von Dokumentationspflichten
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die Behandlung vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Fehlen wesentliche Eintragungen oder sind Unterlagen lückenhaft, kann dies im Prozess zu erheblichen Nachteilen für die Behandlerseite führen.
Rolle medizinischer Sachverständigengutachten
In Verfahren wegen Amputation infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers spielen medizinische Gutachten eine zentrale Rolle. Unabhängige Sachverständige beurteilen, ob ein Verstoß gegen den medizinischen Standard vorliegt und ob dieser für die Amputation ursächlich war.
Unterschied zwischen einfachem und grobem Behandlungsfehler
Ein einfacher Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen medizinische Standards verstoßen wurde. Ein grober Behandlungsfehler hingegen ist ein besonders schwerwiegender Verstoß, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Dieser Unterschied ist entscheidend, weil er Auswirkungen auf die Beweislast und damit auf Ihre Erfolgsaussichten hat.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Amputation wegen einem Behandlungsfehler vermeidbar gewesen wäre, setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein. Wir prüfen Ihren Fall umfassend und begleiten Sie konsequent auf dem Weg zu einer angemessenen Entschädigung.
Ablauf eines Arzthaftungsverfahrens

Wenn Sie eine Amputation wegen einem Behandlungsfehler erlitten haben, stellt sich schnell die Frage, wie es nun weitergeht. Ein Arzthaftungsverfahren folgt in der Regel einem klaren Ablauf. Als Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht begleiten wir Sie Schritt für Schritt und übernehmen die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
1. Erste rechtliche Einschätzung
Zu Beginn schildern Sie uns den Behandlungsverlauf und die Umstände Ihrer Amputation infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Wir prüfen, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den medizinischen Standard bestehen und ob sich ein Vorgehen lohnt.
2. Anforderung und Prüfung der Patientenakte
Die Patientenakte ist das zentrale Beweismittel. Wir fordern sämtliche Behandlungsunterlagen an und prüfen diese sorgfältig auf Dokumentationslücken, Widersprüche oder Hinweise auf Behandlungsfehler.
3. Einholung eines medizinischen Gutachtens
In der Regel wird ein unabhängiges medizinisches Gutachten benötigt. Dieses klärt, ob ein Fehler vorliegt und ob dieser ursächlich für die Amputation war. Ohne eine fundierte medizinische Bewertung ist eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung meist nicht möglich.
4. Außergerichtliche Geltendmachung
Liegt ein tragfähiger Verdacht auf eine Amputation wegen einem Behandlungsfehler vor, machen wir Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend. Ziel ist eine angemessene Einigung ohne langwieriges Gerichtsverfahren.
5. Verfahren vor der Schlichtungsstelle
Alternativ oder ergänzend kann ein Verfahren vor einer ärztlichen Schlichtungsstelle durchgeführt werden. Dieses ist für Sie in der Regel kostenfrei und kann eine erste unabhängige Bewertung des Falls liefern.
6. Klage vor dem Zivilgericht
Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, setzen wir Ihre Ansprüche vor dem zuständigen Zivilgericht durch. Dort werden Beweise erhoben, Sachverständige gehört und die Haftungsfrage verbindlich geklärt.
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