Behandlungsfehler Ansprüche

Welche Ansprüche stehen mir bei einem Behandlungsfehler zu?

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlicht am:

15. Dezember 2025

Teilen:

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Patient kann nach einem Behandlungsfehler sowohl materielle als auch immaterielle Ansprüche geltend machen, je nachdem, welche Schäden tatsächlich eingetreten sind.
  • Zum materiellen Schadensersatz zählen greifbare finanzielle Verluste wie Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Ausgaben für Hilfsmittel und Haushaltshilfen.
  • Der immaterielle Schadensersatz (Schmerzensgeld) gleicht erlittene Schmerzen, seelische Belastungen und Einschränkungen der Lebensqualität aus.
  • Wichtig ist, alle Kosten und Folgen sorgfältig zu dokumentieren, um keine berechtigten Ansprüche zu übersehen.
  • Da viele Folgen erst später erkennbar werden, sollten Betroffene frühzeitig handeln und auch zukünftige Ansprüche rechtlich absichern, bevor sie verjähren.

Ansprüche des Patienten bei einem Behandlungsfehler

Wer durch einen Behandlungsfehler gesundheitlich oder wirtschaftlich geschädigt wurde, hat das Recht, Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus geltend zu machen. Im Arzthaftungsrecht hängt der Umfang Ihrer Ansprüche immer davon ab, welcher konkrete Schaden eingetreten ist. Je nach Art und Schwere des Behandlungsfehlers kann der Ersatz sowohl materielle als auch immaterielle Schäden umfassen.

Grundsätzlich gilt:

Nur wenn ein nachweisbarer Schaden vorliegt, können auch rechtlich durchsetzbare Ansprüche entstehen. Das bedeutet, dass ein Behandlungsfehler allein noch keinen Anspruch begründet, erst wenn dieser Fehler zu einem gesundheitlichen, finanziellen oder persönlichen Nachteil führt, können Sie Schadensersatz verlangen.

Wir prüfen für Sie sorgfältig, welche Ansprüche in Ihrem individuellen Fall bestehen und in welcher Höhe diese durchsetzbar sind. Dabei stützen wir uns auf medizinische Gutachten und rechtliche Expertise, um Ihre Position zu stärken.

Bei einem Behandlungsfehler unterscheidet das Gesetz zwischen materiellem und immateriellem Schadensersatz:

  • Materieller Schadensersatz umfasst finanzielle Verluste, die Ihnen durch den Behandlungsfehler entstanden sind, zum Beispiel Verdienstausfall, zusätzliche Behandlungskosten oder notwendige Pflege- und Fahrtkosten.
  • Immaterieller Schadensersatz (auch Schmerzensgeld) dient dem Ausgleich für erlittene Schmerzen, seelische Belastungen und den Verlust an Lebensqualität.

Behandlungsfehler?

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir sind auf Behandlungsfehler spezialisiert und setzen uns seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Patienten ein, die durch ärztliche Fehlbehandlungen geschädigt wurden.

Materieller Schadensersatz

Ein materieller Schaden umfasst alle finanziellen Verluste, die Ihnen infolge eines Behandlungsfehlers entstehen. Es handelt sich dabei um „greifbare“ Schäden, also um konkrete wirtschaftliche Einbußen, die Sie durch Rechnungen, Quittungen oder andere Belege nachweisen können. Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht unterstützt Sie dabei, diese Schäden vollständig zu erfassen und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Haushaltsführungsschaden

Wenn Sie aufgrund eines Behandlungsfehlers Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können, entsteht ein sogenannter Haushaltsführungsschaden. Dieser Schaden spiegelt den Wert der Arbeit wider, die Sie zuvor selbst geleistet haben, etwa beim Putzen, Einkaufen oder Kochen.

Kosten für eine Haushaltshilfe

Müssen Sie zur Entlastung eine Haushaltshilfe engagieren, gehören diese Kosten zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen. Auch dann, wenn Familienangehörige oder Freunde einspringen, kann ein finanzieller Ausgleich beansprucht werden.

Unsere Kanzlei prüft im Detail, welche Beträge Ihnen zustehen und sorgt dafür, dass die gegnerische Versicherung diese Kosten anerkennt.

Verdienstausfallschaden

Ein weiterer zentraler Posten ist der Verdienstausfallschaden. Wenn Sie durch den Behandlungsfehler arbeitsunfähig werden oder Ihre berufliche Tätigkeit nur eingeschränkt ausüben können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Einkommens. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.

Weitere ersatzfähige materielle Schäden

Neben den genannten Positionen können noch weitere materielle Schäden ersetzt werden, etwa:

  • Kosten für Heil- und Hilfsmittel, beispielsweise Prothesen, Rollstühle oder orthopädische Hilfen
  • Kosten weiterer ärztlicher Behandlungen, die zur Beseitigung oder Linderung der Folgen erforderlich sind
  • Fahrtkosten des Patienten und seiner Angehörigen zu Ärzten, Kliniken oder Reha-Einrichtungen
  • Sonstige Schäden, wie etwa Reiserücktrittskosten oder notwendige Umbauten in der Wohnung

Dokumentation aller Ausgaben

Damit Ihre Ansprüche vollständig berücksichtigt werden, ist eine sorgfältige Dokumentation aller entstandenen Kosten unerlässlich. Bewahren Sie Belege, Quittungen und Nachweise sorgfältig auf, sie sind die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Hinweis: Viele Betroffene wissen nicht, welche Schadenspositionen ihnen tatsächlich zustehen. Ohne eine fachkundige rechtliche Beratung besteht daher das Risiko, dass wertvolle Ansprüche übersehen oder zu niedrig angesetzt werden. Unsere Anwaltskanzlei sorgt dafür, dass kein berechtigter Anspruch verloren geht und Sie den vollen materiellen Schadensersatz erhalten, der Ihnen nach einem Behandlungsfehler zusteht.

Immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld)

Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht

Neben dem materiellen Schadensersatz steht Patienten, die durch einen Behandlungsfehler körperlich oder seelisch beeinträchtigt wurden, auch ein immaterieller Schadensersatz zu, das sogenannte Schmerzensgeld.

Zweck des Schmerzensgeldes

Das Schmerzensgeld dient zwei wesentlichen Zwecken: Es soll zum einen einen Ausgleich für erlittene Schmerzen, körperliche Schäden und seelische Belastungen bieten. Zum anderen erfüllt es eine Genugtuungsfunktion, indem es dem Verantwortlichen die Schwere seines Fehlverhaltens vor Augen führt.

Gerade nach einem schweren Behandlungsfehler kann das Schmerzensgeld helfen, zumindest einen Teil der erlittenen Ungerechtigkeit auszugleichen.

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht immer dann, wenn der Patient durch eine fehlerhafte Behandlung Schmerzen, körperliche Einschränkungen oder seelisches Leid erleidet. Die Höhe des Anspruchs hängt dabei von der Intensität und Dauer dieser Beeinträchtigungen ab. Auch Folgeschäden und eine dauerhafte Minderung der Lebensqualität werden berücksichtigt.

Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nicht pauschal festgelegt. Es gibt keine festen Beträge oder automatisch berechneten Summen. Stattdessen orientieren sich Gerichte an den Umständen des Einzelfalls, also an Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigung sowie an den wirtschaftlichen und persönlichen Folgen für den Patienten.

Unsere Kanzlei prüft genau, welche Faktoren in Ihrem Fall relevant sind und sorgt dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche auf ein angemessenes Schmerzensgeld realistisch und durchsetzbar bewertet werden.

Da jeder Fall individuell ist, kann die Höhe des Schmerzensgeldes stark variieren. Selbst ähnliche Verletzungen führen nicht zwangsläufig zu identischen Beträgen, weil immer auch persönliche Umstände, Heilungsverlauf und das Verhalten des Arztes berücksichtigt werden.

Um dennoch eine gewisse Einheitlichkeit zu gewährleisten, orientieren sich Gerichte und Anwälte an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen aus der Vergangenheit. Diese dienen als Maßstab, um die Angemessenheit der geforderten Summe zu beurteilen.

Schmerzensgeldtabellen

Zur besseren Einschätzung werden sogenannte Schmerzensgeldtabellen herangezogen. Sie enthalten eine Vielzahl von Urteilen, in denen Gerichte bereits über Schmerzensgeldansprüche entschieden haben.

Bekannte Beispiele sind:

  • Beck’sche Schmerzensgeld-Tabelle
  • Hacks/Wellner/Häcker

Diese Tabellen bieten wertvolle Orientierung, ersetzen aber niemals die individuelle Prüfung des Einzelfalls. Trotz vorhandener Tabellen bleibt der Vergleich einzelner Fälle schwierig. Kein Behandlungsfehler gleicht dem anderen und selbst kleine Unterschiede im Krankheitsverlauf, im Alter oder in den Lebensumständen können die Höhe des Schmerzensgeldes erheblich beeinflussen.

Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht verfügt über umfassende Erfahrung in der Bewertung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Wir sorgen dafür, dass Ihr persönliches Leid rechtlich angemessen berücksichtigt und entschädigt wird.

Zukünftige Ansprüche und Verjährung

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Nach einem Behandlungsfehler ist es nicht nur wichtig, aktuelle Schäden zu erfassen, sondern auch mögliche zukünftige Ansprüche zu sichern. Häufig treten gesundheitliche Folgen erst Monate oder Jahre nach der fehlerhaften Behandlung auf. Wir achten deshalb darauf, dass auch diese zukünftigen Ansprüche rechtzeitig berücksichtigt und gesichert werden.

Verjährung von Arzthaftungsansprüchen

Wie bei allen zivilrechtlichen Ansprüchen unterliegen auch Arzthaftungsansprüche der gesetzlichen Verjährung. Wird eine Forderung nicht innerhalb der geltenden Frist geltend gemacht, kann sie später nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden, selbst wenn der Behandlungsfehler eindeutig nachgewiesen ist.

Daher ist es entscheidend, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um keine Fristen zu versäumen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Patient Kenntnis vom Behandlungsfehler und der Person des Verantwortlichen erlangt hat.

Beispiel:

Wird ein Fehler im Jahr 2025 erkannt, beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2025 und endet mit Ablauf des Jahres 2028.

In komplexen Fällen kann es jedoch schwierig sein festzustellen, ab wann genau die Kenntnis vorlag. Wir prüfen dies sorgfältig, um Ihre Ansprüche optimal zu sichern.

Nicht selten zeigen sich die Folgen eines Behandlungsfehlers erst lange nach der ursprünglichen Behandlung. Diese sogenannten Spätfolgen oder Verschlechterungen können neue Schadenspositionen begründen.

In solchen Fällen ist es wichtig, bereits im frühen Stadium eine gerichtliche Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden anzustreben. Damit stellen wir sicher, dass auch später eintretende gesundheitliche Beeinträchtigungen noch ersetzt werden können.

Sicherung zukünftiger Ansprüche

Um zukünftige Ansprüche abzusichern, stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Anerkenntnis des Arztes oder Haftpflichtversicherers: Wenn die Gegenseite den Behandlungsfehler oder die Ersatzpflicht ausdrücklich anerkennt, wird die Verjährung gehemmt oder unterbrochen.
  • Verjährungsverzicht: In vielen Fällen erklären Ärzte oder Versicherungen freiwillig, vorübergehend auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dadurch bleibt genügend Zeit, um weitere Schäden zu beurteilen.
  • Gerichtliche Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden: Durch eine Feststellungsklage kann rechtlich verbindlich festgestellt werden, dass der Arzt auch für künftig eintretende Folgen des Behandlungsfehlers haftet.
Behandlungsfehler?
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Bundesweit!

Wir sind auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt für Patienten, die durch ärztliche Fehlbehandlungen geschädigt wurden. Vertrauen Sie auf juristische Expertise, Verhandlungsgeschick und eine ehrliche Einschätzung Ihres Falles.

Ihre Anwälte für Arzthaftungsrecht
Ähnliche Beiträge