Arzthaftungsverfahren

Wie läuft ein Arzthaftungsverfahren ab?

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlicht am:

15. Dezember 2025

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arzthaftungsverfahren dient dazu, Behandlungsfehler von Ärzten oder Kliniken aufzuklären und berechtigte Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.
  • Nach der Beauftragung werden alle relevanten Behandlungsunterlagen beschafft, medizinisch bewertet und gegebenenfalls durch Gutachten ergänzt.
  • Anschließend erfolgt die außergerichtliche oder, falls erforderlich, gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.
  • Ziel ist stets, eine faire, rechtssichere und möglichst zügige Entschädigung für die Betroffenen zu erreichen.

Beauftragung und Vorbereitung

Wenn Sie sich nach einem Behandlungsfehler an uns wenden, beginnt unser gemeinsamer Weg mit einer sorgfältigen Vorbereitung. Damit wir Sie rechtlich umfassend vertreten können, ist es zunächst erforderlich, alle behandelnden und nachbehandelnden Ärzte oder Zahnärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Nur so können wir Einblick in Ihre medizinische Vorgeschichte nehmen und den Sachverhalt vollständig prüfen.

Anschließend erteilen Sie uns eine Vollmacht, die uns berechtigt, Sie in allen Phasen des Arzthaftungsverfahrens zu vertreten. Damit übernehmen wir für Sie die gesamte rechtliche Kommunikation mit Ärzten, Kliniken, Versicherungen und Gutachtern.

Beschaffung der Behandlungsunterlagen

Ein zentraler Schritt im Arzthaftungsverfahren ist die vollständige Sichtung und Auswertung Ihrer Behandlungsunterlagen. Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht übernimmt für Sie die gesamte Korrespondenz mit allen an der Behandlung beteiligten Praxen und Kliniken.

Wir fordern die vollständige Behandlungsdokumentation an, hierzu zählen insbesondere die Aufklärungsbögen, Operationsberichte, Anästhesieprotokolle, Pflegeberichte und bildgebende Diagnostik. Diese Unterlagen sind entscheidend, um mögliche Behandlungsfehler und Verletzungen der ärztlichen Sorgfaltspflicht nachvollziehbar darzulegen.

Durch diese gründliche Vorbereitung schaffen wir die Grundlage für eine fundierte rechtliche Bewertung und eine erfolgversprechende Durchsetzung Ihrer Ansprüche im weiteren Verlauf des Arzthaftungsverfahrens.

Auswertung des medizinischen Sachverhalts

Nachdem alle Behandlungsunterlagen vollständig vorliegen, beginnt die gründliche Auswertung des medizinischen Sachverhalts. Wir sichten jede einzelne Unterlage sorgfältig und prüfen, ob die Behandlung dem medizinischen Standard entsprochen hat.

In enger Abstimmung zwischen unseren juristischen und medizinischen Fachberatern bewerten wir den gesamten Behandlungsverlauf sowohl medizinisch als auch rechtlich. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, mögliche Abweichungen von der gebotenen ärztlichen Sorgfaltspflicht präzise herauszuarbeiten. Diese Analyse bildet das Fundament für das weitere Vorgehen im Arzthaftungsverfahren.

Behandlungsfehler?

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Wir sind auf Behandlungsfehler spezialisiert und setzen uns seit über einem Jahrzehnt bundesweit für Patienten ein, die durch ärztliche Fehlbehandlungen geschädigt wurden.

Einholung medizinischer Gutachten

Um einen möglichen Behandlungsfehler objektiv nachzuweisen, ist häufig ein medizinisches Gutachten erforderlich. Wir prüfen zunächst, ob ein solcher Fehler vorliegt, welche gesundheitlichen Folgen daraus entstanden sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Für die Erstellung eines Gutachtens stehen verschiedene Wege offen:

  • Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK): Für gesetzlich Versicherte ist diese Variante kostenfrei und bietet eine neutrale medizinische Einschätzung.

  • Gutachten der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer: Ebenfalls kostenfrei, kann dieses Verfahren eine schnelle und sachliche Klärung ermöglichen.

  • Privatgutachten: In bestimmten Fällen empfehlen wir die Beauftragung eines unabhängigen medizinischen Sachverständigen, um den Sachverhalt detailliert und fachübergreifend bewerten zu lassen.

Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht begleitet Sie in jedem dieser Schritte und koordiniert die gesamte Kommunikation mit den Gutachtern. So stellen wir sicher, dass die Ergebnisse juristisch verwertbar sind und optimal in Ihr Arzthaftungsverfahren einfließen.

Außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche

Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Nachdem die medizinischen und rechtlichen Grundlagen geklärt sind, folgt der nächste Schritt im Arzthaftungsverfahren: die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Ziel ist es, für Sie eine schnelle und faire Lösung zu erreichen, ohne die Belastung eines langwierigen Gerichtsprozesses.

Zunächst konfrontieren wir den behandelnden Arzt oder die Klinik mit den konkreten Behandlungsfehlervorwürfen. Dabei legen wir die aus den Unterlagen und Gutachten gewonnenen Erkenntnisse nachvollziehbar dar und begründen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Im Anschluss nehmen wir Kontakt zur Haftpflichtversicherung des Behandlers auf. Diese ist in der Regel für die Regulierung berechtigter Ansprüche zuständig. Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht führt die gesamte außergerichtliche Korrespondenz und sorgt dafür, dass Ihr Fall mit dem nötigen Nachdruck und der erforderlichen juristischen Expertise vertreten wird.

In vielen Fällen lassen sich durch außergerichtliche Verhandlungen gütliche Einigungen erzielen, die Ihnen eine zügige und angemessene Entschädigung ermöglichen. Unser Ziel ist stets, Ihre berechtigten Ansprüche effizient und ohne unnötige Verzögerung durchzusetzen.

Gerichtliches Verfahren (falls erforderlich)

Sollte sich im Laufe des Arzthaftungsverfahrens keine außergerichtliche Lösung erzielen lassen, bereiten wir die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche sorgfältig vor. Eine Klage wird selbstverständlich erst nach ausführlicher Rücksprache mit Ihnen erhoben – transparent, nachvollziehbar und mit realistischen Erfolgseinschätzungen.

Im gerichtlichen Verfahren stellen wir den vollständigen Sachverhalt sowie die gesundheitlichen Folgen des Behandlungsfehlers detailliert dar. Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht sorgt dafür, dass alle medizinischen und rechtlichen Aspekte präzise aufbereitet und überzeugend präsentiert werden.

Das Gericht prüft und bewertet den Fall rechtlich, wobei die Beweisaufnahme eine zentrale Rolle spielt.

In diesem Rahmen werden häufig:

  • Zeugen vernommen, etwa behandelnde Ärzte oder Pflegekräfte
  • und gerichtliche Sachverständigengutachten eingeholt, um medizinische Fragen objektiv zu klären

Gerichtliche Entscheidung

Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht

Nach Abschluss der Beweisaufnahme fällt das Gericht seine Entscheidung über die Arzthaftung. Dabei werden alle medizinischen und rechtlichen Aspekte sorgfältig geprüft, insbesondere, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ein Schaden entstanden ist und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden besteht.

Auf Grundlage dieser Bewertung entscheidet das Gericht über Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Ziel ist es, die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie mögliche finanzielle Belastungen angemessen auszugleichen.

Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht begleitet Sie auch in dieser letzten Phase des Arzthaftungsverfahrens mit Erfahrung, Klarheit und juristischem Engagement.

FAQ

Ein Arzthaftungsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte: Nach der Beauftragung und Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht beschaffen wir alle relevanten Behandlungsunterlagen, werten diese medizinisch und rechtlich aus und holen bei Bedarf ein Gutachten ein. Anschließend setzen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich durch und falls notwendig, auch gerichtlich.
Für eine fundierte rechtliche Bewertung sind vollständige Behandlungsunterlagen entscheidend. Dazu gehören unter anderem Aufklärungsbögen, Operationsberichte, Anästhesieprotokolle, Pflegeberichte und bildgebende Diagnostik. Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht fordert diese Dokumente direkt bei den behandelnden Praxen oder Kliniken an.
Nicht unbedingt. Bei gesetzlich Versicherten kann ein Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen kostenfrei erstellt werden. Auch die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer bietet kostenlose Gutachten an. Nur in bestimmten Fällen wird ein privat beauftragtes Gutachten erforderlich, hierzu beraten wir Sie individuell.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Eine außergerichtliche Einigung kann oft innerhalb weniger Monate erreicht werden. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann sich die Dauer je nach Umfang der Beweisaufnahme und Gutachtenerstellung verlängern. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses über jeden Schritt informiert.
Das Gericht oder die Versicherung entscheidet über die Höhe von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dabei werden die Schwere des Behandlungsfehlers, die gesundheitlichen Folgen und mögliche finanzielle Einbußen berücksichtigt. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche umfassend und gerecht entschädigt werden.
Eine Klage wird nur erhoben, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert oder die Haftpflichtversicherung des Arztes keine angemessene Regulierung anbietet. Unsere Kanzlei prüft zuvor alle Erfolgsaussichten und stimmt das Vorgehen eng mit Ihnen ab, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
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Wir sind auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und kämpfen seit über einem Jahrzehnt für Patienten, die durch ärztliche Fehlbehandlungen geschädigt wurden. Vertrauen Sie auf juristische Expertise, Verhandlungsgeschick und eine ehrliche Einschätzung Ihres Falles.

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