Erfolgreicher Vergleich

Erfolgreicher Vergleich vor dem Landgericht Hanau: 20.000 Euro nach schwerwiegendem Behandlungsverlauf

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlicht am:

17. August 2026

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Ein medizinischer Behandlungsverlauf mit erheblichen gesundheitlichen Folgen führte zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Main-Kinzig-Kliniken gGmbH. Nachdem die Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend gemacht und anschließend gerichtlich durchgesetzt wurden, konnte unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht für unseren Mandanten vor dem Landgericht Hanau einen Vergleich erzielen.

Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 4 O 388/25 endete mit einer Vergleichszahlung in Höhe von 20.000 Euro. Darüber hinaus wurden anteilige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen.

Akute Beschwerden und Entlassung aus der Klinik

Der Fall nahm im Dezember 2021 seinen Ausgang. Unser Mandant litt unter erheblichen Bauchschmerzen und stellte sich zunächst beim ärztlichen Bereitschaftsdienst vor. Aufgrund des Verdachts auf ein akutes Abdomen wurde er zur stationären Behandlung in die Klinik eingewiesen.

Noch am selben Tag wurde in der Zentralen Notaufnahme der Main-Kinzig-Kliniken eine CT-Untersuchung durchgeführt. Nach der Behandlungsdokumentation zeigten sich dabei Hinweise auf eine komplizierte Divertikulitis. Zudem bestand der Verdacht auf eine gedeckte Perforation und einen Mikroabszess.

Trotz dieser Befunde erhielt unser Mandant eine medikamentöse Behandlung und wurde noch am selben Abend aus der Klinik entlassen. Der weitere Behandlungsverlauf und die daraus entstandenen gesundheitlichen Folgen wurden später zum Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung.

Dramatische Verschlechterung und Notoperation

Nur wenige Tage nach der Entlassung verschlechterte sich der Gesundheitszustand unseres Mandanten erheblich. Bei der erneuten Vorstellung in der Klinik wurde eine weitere CT-Untersuchung durchgeführt. Diese zeigte nun eine freie Perforation, sodass eine sofortige Notoperation erforderlich wurde.

Im Rahmen dieses Eingriffs musste ein Teil des Dickdarms entfernt werden. Zudem wurde ein künstlicher Darmausgang angelegt. Damit war die Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen: Der weitere Verlauf war von zusätzlichen Komplikationen und weiteren medizinischen Eingriffen geprägt.

Monate später sollte die natürliche Darmkontinuität operativ wiederhergestellt werden. Nach diesem Eingriff wurde eine Verletzung des Harnleiters festgestellt. Infolgedessen war eine weitere Operation notwendig. Außerdem musste vorübergehend erneut ein künstlicher Darmausgang angelegt werden.

Für unseren Mandanten bedeutete dieser langwierige Behandlungsverlauf eine außergewöhnlich hohe körperliche und psychische Belastung. Die wiederholten Operationen und die zeitweise Versorgung mit künstlichen Darmausgängen führten über einen langen Zeitraum zu erheblichen Einschränkungen im Alltag.

Unsere rechtliche Argumentation

Im Verfahren machten wir für unseren Mandanten umfassende Ansprüche aus Arzthaftung geltend. Im Mittelpunkt stand dabei zunächst die Frage, ob er angesichts der bereits bei der ersten Vorstellung festgestellten Befunde überhaupt aus der stationären Behandlung hätte entlassen werden dürfen.

Nach unserer rechtlichen Argumentation sprachen insbesondere die im CT dokumentierte komplizierte Divertikulitis, die mögliche gedeckte Perforation sowie der Verdacht auf einen Mikroabszess dafür, dass eine weitere stationäre Überwachung und Behandlung erforderlich gewesen wäre. Dennoch wurde unser Mandant noch am selben Abend aus der Klinik entlassen.

Wir vertraten daher die Auffassung, dass diese Entlassung trotz der vorliegenden Befunde einen Behandlungsfehler darstellte. Zugleich machten wir geltend, dass die anschließende schwerwiegende gesundheitliche Entwicklung bei einer sachgerechten stationären Behandlung möglicherweise hätte verhindert werden können.

Darüber hinaus bezogen wir die später diagnostizierte Verletzung des Harnleiters in die geltend gemachten Ansprüche ein. Diese war im Zusammenhang mit der operativen Wiederherstellung der Darmkontinuität festgestellt worden und hatte einen weiteren Eingriff erforderlich gemacht.

Haftpflichtversicherer zunächst ohne außergerichtliche Regulierung

Noch vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens forderten wir die Behandlungsunterlagen unseres Mandanten an und werteten diese aus. Auf dieser Grundlage konfrontierten wir die Main-Kinzig-Kliniken mit den erhobenen Vorwürfen und machten die Ansprüche unseres Mandanten außergerichtlich geltend.

Daraufhin meldete sich die GVV Kommunalversicherung VVaG als Haftpflichtversicherer der Klinik. Eine abschließende außergerichtliche Regulierung konnte jedoch nicht erreicht werden. Da ein erklärter Verjährungsverzicht zudem zeitlich begrenzt war, wurde schließlich die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erforderlich.

Für unseren Mandanten beantragten wir unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30.000 Euro. Darüber hinaus begehrten wir die Feststellung, dass auch weitere materielle Schäden sowie zukünftige, zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden zu ersetzen sind.

Vergleich über 20.000 Euro vor dem Landgericht Hanau

Das Verfahren vor dem Landgericht Hanau endete schließlich mit einem gerichtlich festgestellten Vergleich. Mit Beschluss vom 9. März 2026 stellte die 4. Zivilkammer des Landgerichts Hanau unter dem Aktenzeichen 4 O 388/25 gemäß § 278 Abs. 6 ZPO fest, dass sich die Parteien auf eine Zahlung von 20.000 Euro an unseren Mandanten verständigt hatten.

Zusätzlich übernahm die Beklagte anteilige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Grundlage hierfür war eine 1,3-Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 20.000 Euro zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Beklagte und damit unmittelbare Gegenseite unseres Mandanten in dem Verfahren war die Main-Kinzig-Kliniken gGmbH. Mit dem gerichtlich festgestellten Vergleich konnte die rechtliche Auseinandersetzung für unseren Mandanten abgeschlossen werden.

Konsequente Durchsetzung auch in medizinisch komplexen Fällen

Arzthaftungsverfahren können medizinisch und rechtlich besonders anspruchsvoll sein. Behandlungsunterlagen müssen sorgfältig ausgewertet, dokumentierte medizinische Befunde rechtlich eingeordnet und mögliche Behandlungsfehler sowie deren gesundheitliche Folgen nachvollziehbar dargestellt werden.

Der vorliegende Fall zeigt zugleich, dass eine konsequente anwaltliche Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sein kann, wenn auf außergerichtlichem Weg zunächst keine abschließende Regulierung durch die Haftpflichtseite erreicht wird. In einem solchen Fall kann es notwendig werden, die Ansprüche des betroffenen Patienten gerichtlich weiterzuverfolgen.

Unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht setzte die Ansprüche des Mandanten daher vor dem Landgericht Hanau durch. Im Ergebnis konnte eine Zahlung von 20.000 Euro zuzüglich anteiliger vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten erreicht und das Verfahren durch einen gerichtlich festgestellten Vergleich beendet werden.

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