Gegen falsche Diagnose vorgehen

Gegen falsche Diagnose vorgehen

Autor:

Jürgen Wahl

Veröffentlicht am:

13. August 2026

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine falsche Diagnose führt nicht automatisch zu einer Haftung des Arztes, entscheidend ist, ob ein haftungsrelevanter Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vorliegt.
  • Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen grundsätzlich in Betracht, wenn durch den Behandlungsfehler ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist.
  • Wer gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchte, muss grundsätzlich den Behandlungsfehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Bei groben Behandlungsfehlern und bestimmten Befunderhebungsfehlern können jedoch Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten greifen.
  • Für die Beurteilung möglicher Ansprüche sind insbesondere die Behandlungsunterlagen, die medizinische Bewertung des Falls und die Verjährungsfristen relevant.

Gegen falsche Diagnose vorgehen: Welche Rechte haben Patienten bei einem Diagnosefehler?

Eine falsche Diagnose kann für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Wird eine Erkrankung zu spät erkannt, mit einer anderen Krankheit verwechselt oder trotz vorhandener Anzeichen nicht diagnostiziert, kann wichtige Zeit für die richtige Behandlung verloren gehen. Dadurch kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern, eine notwendige Therapie verzögern oder sogar eine unnötige und belastende Behandlung durchgeführt werden.

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat, entstehen schnell viele Fragen: Handelt es sich tatsächlich um einen ärztlichen Fehler? Reicht eine objektiv falsche Diagnose aus, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen? Wie können Sie den Diagnosefehler nachweisen? Welche medizinischen Unterlagen benötigen Sie und welche Bedeutung hat ein Gutachten? Hinzu kommt die Frage, wie lange Sie Zeit haben, mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Entscheidend ist dabei: Nicht jede Diagnose, die sich später als falsch herausstellt, begründet automatisch eine Haftung des behandelnden Arztes. Das Arzthaftungsrecht unterscheidet insbesondere zwischen einem bloßen Diagnoseirrtum und einem rechtlich relevanten Diagnose- oder Befunderhebungsfehler. Ein Befunderhebungsfehler liegt dabei vereinfacht gesagt vor, wenn medizinisch gebotene Untersuchungen oder Befunde nicht erhoben werden. Möchten Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen, kommt es deshalb auf die konkreten Umstände Ihrer Behandlung an.

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Wann liegt eine falsche Diagnose vor?

Eine falsche Diagnose liegt zunächst dann vor, wenn ein Arzt einen bestehenden Gesundheitszustand medizinisch unzutreffend beurteilt. Dabei kann sich der Fehler auf unterschiedliche Weise zeigen.

So kann eine tatsächlich vorhandene Erkrankung vollständig übersehen oder mit einer anderen Krankheit verwechselt werden. Ebenso ist es möglich, dass der Arzt zwar die richtige Erkrankung erkennt, deren Schweregrad jedoch falsch einschätzt oder wichtige Warnzeichen für eine akute Verschlechterung nicht berücksichtigt.

Typische Beispiele für eine falsche Diagnose sind:

  • Ein Herzinfarkt wird als Magen-Darm-Erkrankung oder Muskelverspannung eingeordnet
  • Ein Schlaganfall wird nicht rechtzeitig erkannt
  • Eine Krebserkrankung wird trotz auffälliger Befunde übersehen
  • Eine Fraktur wird auf einer Röntgenaufnahme nicht erkannt
  • Eine Infektion wird als harmlose Reizung beurteilt
  • Eine Thrombose oder Lungenembolie wird nicht diagnostiziert
  • Neurologische Symptome werden vorschnell psychischen Ursachen zugeschrieben
  • Eine Schwangerschaftskomplikation wird trotz auffälliger Befunde nicht erkannt
  • Laborwerte oder bildgebende Befunde werden falsch interpretiert
  • Aufgrund einer Fehldiagnose erfolgt eine unnötige Operation oder Medikamenteneinnahme

Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten, ist jedoch eine wichtige Unterscheidung zu beachten: Allein die Tatsache, dass sich eine Diagnose im Nachhinein als falsch herausstellt, reicht für eine Haftung des Arztes nicht aus. Für die rechtliche Beurteilung muss vielmehr geprüft werden, wie es zu der Fehldiagnose gekommen ist und ob dem behandelnden Arzt dabei ein haftungsrechtlich relevanter Fehler vorzuwerfen ist.

Diagnosefehler oder Befunderhebungsfehler?

Ärztliche Aufklärungspflicht

Wenn Sie wegen einer falschen Diagnose gegen einen Arzt vorgehen möchten, ist zunächst entscheidend, warum die Erkrankung nicht oder nicht richtig erkannt wurde. Im Arzthaftungsrecht wird insbesondere zwischen einem Diagnosefehler und einem Befunderhebungsfehler unterschieden. Diese Abgrenzung kann später auch für die Beweisführung von großer Bedeutung sein.

Diagnosefehler

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn die erforderlichen Befunde zwar erhoben wurden, der Arzt diese jedoch falsch bewertet und deshalb zu einer unzutreffenden Diagnose gelangt.

Beispiel: Eine Röntgenaufnahme wurde fachgerecht angefertigt und zeigt erkennbare Veränderungen. Der behandelnde Arzt bewertet die Aufnahme jedoch als unauffällig und übersieht dadurch eine Erkrankung.

Eine solche Fehleinschätzung führt nicht automatisch zu einer Haftung. Entscheidend ist unter anderem, wie eindeutig der vorhandene Befund war und ob die ärztliche Interpretation noch innerhalb eines medizinisch vertretbaren Beurteilungsspielraums lag.

Befunderhebungsfehler

Anders ist die Situation, wenn ein medizinisch erforderlicher Befund überhaupt nicht erhoben wurde. Ein Befunderhebungsfehler kann beispielsweise vorliegen, wenn aufgrund der Beschwerden eine bestimmte Laboruntersuchung, Bildgebung, Kontrolluntersuchung oder fachärztliche Abklärung medizinisch geboten gewesen wäre, der Arzt diese aber nicht veranlasst hat.

Beispiel: Ein Patient berichtet über typische Warnsymptome einer schweren Erkrankung. Nach dem medizinischen Standard wäre eine weiterführende Untersuchung erforderlich gewesen. Der Arzt führt diese nicht durch und schickt den Patienten ohne weitere Diagnostik nach Hause.

Die Unterscheidung zwischen Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler ist für Patienten besonders wichtig, wenn sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten. Denn sie kann erhebliche Auswirkungen darauf haben, was im Streitfall bewiesen werden muss.

Wann kann wegen einer falschen Diagnose Schadensersatz verlangt werden?

Behandlungsfehler in der Orthopädie

Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen und Schadensersatz verlangen möchten, müssen grundsätzlich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist nicht allein, dass die ursprüngliche Diagnose falsch war. Die Fehldiagnose muss vielmehr zu einem konkreten Schaden geführt haben.

Im Kern müssen folgende Voraussetzungen zusammenkommen:

  • eine Pflichtverletzung beziehungsweise ein Behandlungsfehler
  • ein Gesundheitsschaden des Patienten und
  • ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem entstandenen Schaden

Das bedeutet:

Hat ein Arzt eine Erkrankung zunächst falsch eingeordnet, wurde die richtige Diagnose jedoch unmittelbar danach gestellt und hatte die kurze Verzögerung weder gesundheitliche noch wirtschaftliche Folgen, fehlt es möglicherweise an einem ersatzfähigen Schaden.

Anders kann die Situation beurteilt werden, wenn die Fehl- oder Spätdiagnose konkrete Folgen für Ihre Gesundheit oder Ihre wirtschaftliche Situation hatte.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • das Fortschreiten einer Krebserkrankung aufgrund einer verspäteten Behandlung
  • schlechtere Heilungs- oder Überlebenschancen
  • dauerhafte neurologische Schäden nach einer verspäteten Schlaganfallbehandlung
  • vermeidbare Operationen
  • Amputationen oder der Verlust eines Organs
  • längere oder intensivere Therapien
  • dauerhafte Schmerzen
  • zusätzliche Krankenhausaufenthalte
  • psychische Belastungen mit Krankheitswert
  • Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall
  • Pflegebedürftigkeit
  • Einschränkungen bei der Haushaltsführung
  • sonstige dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen

Für einen Schadensersatzanspruch ist dabei der Zusammenhang zwischen dem ärztlichen Fehler und dem eingetretenen Schaden von zentraler Bedeutung. Es muss also grundsätzlich geklärt werden, welche gesundheitlichen Folgen gerade auf die fehlerhafte oder verspätete Diagnose zurückzuführen sind.

Die rechtliche Grundlage für vertragliche Schadensersatzansprüche kann sich insbesondere aus den Vorschriften über den Behandlungsvertrag in Verbindung mit § 280 BGB ergeben. Daneben kommen deliktische Ansprüche nach § 823 BGB in Betracht. Für immaterielle Gesundheitsschäden, etwa Schmerzen und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen, kann zudem ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB bestehen.

Wer muss den Diagnosefehler beweisen?

Die Beweisführung gehört zu den zentralen und zugleich schwierigsten Fragen im Arzthaftungsrecht. Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten, müssen Sie als Patient grundsätzlich darlegen und beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorlag, Ihnen ein Gesundheitsschaden entstanden ist und dieser Schaden durch den ärztlichen Fehler verursacht wurde.

Gerade der Nachweis dieses ursächlichen Zusammenhangs kann bei einer verspäteten Diagnose schwierig sein.

Beispiel: Ein Tumor wird erst sechs Monate später erkannt, als es medizinisch geboten gewesen wäre. Für einen Arzthaftungsanspruch muss nun geklärt werden, ob die gesundheitliche Verschlechterung tatsächlich auf diese Verzögerung zurückzuführen ist oder ob derselbe Krankheitsverlauf auch bei einer rechtzeitigen Diagnose eingetreten wäre.

Solche medizinischen Zusammenhänge lassen sich in der Regel nicht allein anhand der Behandlungsunterlagen beurteilen. Häufig ist medizinischer Sachverstand erforderlich, um zu klären, ob ein Fehler vorlag und welche gesundheitlichen Folgen dieser tatsächlich hatte.

Patienten müssen jedoch nicht in jeder Situation sämtliche Zusammenhänge ohne Erleichterungen beweisen. Das Gesetz sieht für bestimmte Konstellationen wichtige Beweiserleichterungen vor. Diese können insbesondere bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern und unter bestimmten Voraussetzungen bei unterlassenen medizinisch gebotenen Befunderhebungen eine entscheidende Rolle spielen.

Welche Rolle spielt ein Anwalt für Arzthaftungsrecht?

Jürgen Wahl

Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten, müssen medizinische und rechtliche Fragen gemeinsam betrachtet werden. Genau hier setzen wir an: Wir prüfen, ob die Behandlung dem damaligen medizinischen Standard entsprach, notwendige Untersuchungen durchgeführt wurden und ein Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vorliegen kann.

Darüber hinaus klären wir, welche Beweiserleichterungen in Betracht kommen, gegen wen mögliche Ansprüche bestehen und welche Schäden geltend gemacht werden können. Auch die Frage, ob ein medizinisches Gutachten erforderlich ist und wann eine Verjährung droht, beziehen wir in die Prüfung ein.

Für unsere Anwaltskanzlei für Arzthaftungsrecht ist daher nicht allein entscheidend, ob eine Diagnose falsch war. Wir prüfen insbesondere, was der Arzt zum damaligen Zeitpunkt hätte erkennen und veranlassen müssen und welche gesundheitlichen Folgen durch eine rechtzeitige Diagnose möglicherweise hätten verhindert werden können.

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FAQ

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist jedoch, dass die falsche Diagnose auf einem haftungsrelevanten Behandlungsfehler beruht und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Eine Diagnose, die sich lediglich im Nachhinein als falsch herausstellt, reicht dafür nicht zwingend aus.
Ja. Wird eine Erkrankung aufgrund fehlerhafter Diagnostik oder einer unterlassenen, medizinisch erforderlichen Untersuchung zu spät erkannt, können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen.
Wurde eine medizinisch gebotene Untersuchung nicht durchgeführt, kann ein Befunderhebungsfehler vorliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich daraus wichtige Beweiserleichterungen für Sie ergeben.
Grundsätzlich trägt der Patient wesentliche Teile der Beweislast. Bei groben Behandlungsfehlern, Dokumentationsmängeln und bestimmten Befunderhebungsfehlern können jedoch gesetzliche Beweiserleichterungen oder Vermutungsregeln greifen.
Ja. Nach der aktuellen Fassung des § 630g BGB muss Ihnen die erste Abschrift Ihrer Patientenakte unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Eine pauschale Summe gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem die Schwere und Dauer des Gesundheitsschadens, erlittene Schmerzen, notwendige Folgebehandlungen, mögliche Dauerschäden und die Auswirkungen auf Ihr weiteres Leben.
Das kann möglich sein. Entscheidend ist die konkrete Verjährungssituation und unter anderem, wann Sie ausreichende Kenntnis von dem möglichen Fehler und dem verantwortlichen Behandler hatten. Wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen möchten, sollte die Verjährung aufgrund der möglichen finanziellen Folgen individuell geprüft werden.
Inhaltsverzeichnis
Behandlungsfehler?
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