
Erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz nach fehlerhafter Zahnersatzbehandlung
Autor:
Jürgen Wahl
Veröffentlicht am:
5. Januar 2026
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Eine Patientin unterzog sich in einem zahnärztlichen MVZ einer umfangreichen Versorgung mit Kronen und Brücken im Ober- und Unterkiefer. Bereits kurz nach dem Einsetzen der Provisorien traten starke Schmerzen auf, die sich nach der endgültigen Eingliederung des Zahnersatzes erheblich verschlimmerten. Mehrere Nachbesserungsversuche blieben ohne Erfolg.
Ein unabhängiges Gutachten bestätigte schließlich gravierende Mängel: überstehende und undichte Kronenränder, mangelnde Hygienefähigkeit, beschädigte Keramik sowie eine insgesamt nicht funktionsfähige Versorgung. Auch ein Obergutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Zahnersatz vollständig neu angefertigt werden muss.
Der Fachanwalt für Arzthaftungsrecht qualifizierte die Behandlung als behandlungsfehlerhaft, kündigte den Behandlungsvertrag fristlos und machte Schadensersatzansprüche geltend. Im Ergebnis konnte für die Mandantin ein Vergleich in Höhe von 7.500 Euro erzielt werden.
Ein weiterer erfolgreicher Fall, der zeigt: Medizinische Behandlungsfehler lassen sich mit fachanwaltlicher Expertise konsequent und wirkungsvoll durchsetzen.














